Weil libelle/hinweis alle Brücken hinter sich verbrannt hat und sich nicht nur aus der weiteren Diskussion um den Volksbegriff ausgeklinkt hat, sondern obendrein auch noch ohne Ankündigung seinen Blog gelöscht hat, sind nicht nur die von mir auf seinen Blog transferierten Diskussionsbeiträge zur Wählen-ist-verkehrt-Debatte, bei denen es um sein AKW-Argument ging, verloren gegangen, sondern auch ein größerer Text zum Volksthema. Krim hatte den aber schon runtergeladen und hier dankenswerterweise als Kommentar reingestellt für all die anderen (wie mich z.B.), die nicht so mißtrauisch gewesen sind. Weil man Blogsport-Kommentare nicht so gut durchsuchen kann wie Artikel, bringe ich dieses Text hier jetzt auch noch mal:
Eine Antwort auf diese Diskussion [geführt u.a. bei MPunkt, im Forum Kapitalismuskritik und hier, neo], die ich meinen öffentlich gespeicherten Werken hinzufügen möchte. Sie ist wahrscheinlich nur im Kontext der Diskussion vollständig verständlich.
1. Ist es sachlich richtig historisch die Menschen, die einem Staatswesen untergeordnet sind als Volk aufzufassen?
Der Begriff, den wir entwickelt haben, behauptet doch etwas anderes: Menschen fassen über sich das politische Urteil ein Volk zu sein, um über die Voraussetzungen der Reichtumsproduktion in der jeweiligen historischen Form exklusiv zu verfügen bzw. die Konkurrenz um den Zugriff auf Reichtumsquellen gegen den ausgeschlossenen Rest der Menschheit zu eröffnen. Deshalb ist es zunächst einmal ein formaler Fehler, wenn man in die Geschichte zurückblickt und feststellt: Es hat z.B. angelsächsische Königreiche, ein Fränkisches Reich oder ein Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation gegeben und seine Bewohner waren sein Volk. Man schließt darin von der Existenz einer historischen Gewalt, die Grenzen geschaffen- bzw. behauptet hat darauf, dass ihre Insassen ausnahmslos den eingangs nochmal erwähnten Zweck gehabt haben müssen als Volk Reichtumsquellen exklusiv gegen von sich ausgeschlossene Menschen zu beanspruchen.
Indem man diesen Rückschluss macht wendet man aber nicht unseren, sondern den GSP Begriff an, dass die Existenz einer mehr oder weniger monopolisierten Herrschaft das Volk macht. Von unserem Begriff ausgehend kann man nur schließen, dass in dem Gemeinwesen ein Volksstandpunkt vorhanden sein muss, der durchgesetzt für die Existenz einer Herrschaft sorgt, die Grenzen behauptet und die Gesellschaft auf den Dienst an der Konkurrenz mit anderen Gemeinwesen verpflichtet. Nicht fest steht damit, ob alle Insassen des Gemeinwesens, alle ökonomischen Charaktere usw.. diesen Standpunkt haben, oder ob das Gemeinwesen so verfasst ist, dass Teile der in dem Gemeinwesen hausenden Menschen notwendig, konstitutiv für das Gemeinwesen, als Material eines Volksstandpunktes benutzt werden und überhaupt nicht zum Volk gehören. Und genau Letzteres ist in den alten, auf Grundbesitz basierenden Gemeinwesen der Fall. Behauptet ist also, dass es in diesen Gemeinwesen Bevölkerungsteile gab, deren Interesse kein Verhältnis zum Ausgang dieser Konkurrenz mit anderen sich aus einem Volksstandpunkt ableitenden Gemeinwesen hatte. Dafür gibt es eine Argumentation, die auf das Volksinteresse abhebt und eine, die die Genesis solcher Gemeinwesen zum Gegenstand hat.
Der obige Rückblick von heutigen- auf die historischen Gewalten ist einer der Punkte, wo ich eine Projektion ausmache. Im Kapitalismus ist es nämlich so, dass ein bürgerlicher Staat nach innen i.d.R. auf ein Volk und sonst Niemanden bezogen ist*, d.h. dass alle Bürger als Volksangehörige bestimmt sind. Das ist gerade eine wesentliche Bestimmung der Nation. Dieser Umstand wird in die Geschichte projiziert und es wird dann von der Existenz historischer Gewalten rückgeschlossen auf die Volkszugehörigkeit ihrer Insassen; d.h. auf ein gleiches Verhältnis wie im Kapitalismus, das sich nur anders von Seiten der als Volksangehörige betrachteten Insassen dieser Gemeinwesen begründet. Damit betrachtet man aber nicht mehr die historischen Gemeinwesen für sich, sondern hat sich ein Konstruktionsinteresse vorgegeben, an dem entlang man einige Eigenschaften dieser Gemeinwesen, in ihnen gültige Interessen etc.. zu einem Volksstandpunkt arrangiert, um die Projektion zu bestätigen.
* Ausländer, Fremdarbeiter mal außen vor gelassen, die gab es im Mittelalter auch, wenn auch seltener (deutsche Bergleute im Zarenreich, Händler usw..).
2. Das gemeinsame Interesse der Volksangehörigen
Im Volksstandpunkt wollen die Volksangehörigen sich zu ihrem Vorteil exklusive Verfügung über beanspruchte, eigene Reichtumsquellen, bzw. Zugriff auf auswärtige Reichtumsquellen verschaffen. Die erfolgreiche Konkurrenz mit anderen Gemeinwesen soll für die Prosperität der im Gemeinwesen gültigen Interessen sorgen und indem das als Konkurrenz aufgefasst und betrieben wird ist auch klar, dass das auf Kosten der Gegner in dieser Konkurrenz geht, da letzterer sonst der Gegenstand abgehen würde.
Davon, dass das Interesse der unteren Stände (Leibeigene, Hörige, einfache Handwerker usw..) im Feudalismus, oder der Sklaven im Römischen Reich in einem positiven Verhältnis zu dieser Konkurrenz gestanden hätte, kann keine Rede sein. Ihre Interessen waren durch das Gemeinwesen entweder überhaupt nicht (Sklaven), oder nur in einem geringen Ausmaß (Leibeigene, Hörige, einfache Handwerker) anerkannt. Und ein Bevölkerungsteil, dessen Interesse nicht oder kaum anerkannt ist, der gehört auch nicht zum Volk, weil er am Erfolg, der im Eintreten in die Konkurrenz mit anderen Gemeinwesen wenigstens intendiert ist qua gesellschaftlicher Stellung nicht partizipieren kann. Auch in negativer Hinsicht, wenn die eigene Herrschaft einen Krieg verloren hatte, hat sich für die Sklaven, Leibeigenen etc.. erst einmal nicht notwendig etwas geändert. Dann haben sie ihre Frondienste eben dem neuen Grundherren erbracht oder fungierten als Produktionsmittel für ihn (Sklaven).
Ihr persönliches Geschick hing von ihrem Grundherren ab d.h. auf den waren sie bezogen. Die Herrschaft des Grundherren hatte dabei den Charakter einer Besatzungsmacht. Er hat ein militärisches Gefolge gehalten, das die Hintersassen beaufsichtigt hat, hat über sie gerichtet und hat sonst (im Feudalismus) die Kirche ihr Werk tun lassen, die den Hörigen, Leibeigenen etc… erzählt hat, dass die Ordnung genau so sein muss, wie sie ist, weil sie der liebe Gott so will. Die Sklaven in noch früheren Gesellschaften sind nur von Aufsehern etc.. betreut worden bzw. haben sich eben mit der Perspektive, dass sie irgendwann mal freigelassen werden könnten mit ihrem Sklavendasein arrangiert (Freilassung ist im Römischen Reich oft vorgekommen, dagegen gab es Gesetze). Für diese Bevölkerungsteile stimmt noch am ehesten, was der GSP über den Willen der Leute zu bürgerlichen Verhältnissen festhält: Diese Bevölkerungsteile (im Römischen Reich in Spitzenzeiten 1/3 der Bevölkerung, ich vermute mal, dass es bei der Leibeigenschaft ähnlich ist und kann mich auch schwach an eine ähnliche Zahl erinnern) haben sich einfach mit den ihnen gewaltsam oktroyierten Lebensverhältnissen abgefunden bzw. sind auch so gehalten worden, dass das Zustandekommen eines gemeinsamen Willens verhindert worden ist. Man hat eben möglichst Sklaven unterschiedlicher Sprachen zusammen gehalten, sie nicht konzentriert etc..
An der Stelle kann man nur sagen: So, mit den obigen Maßnahmen, ist versucht worden den Willen der Hintersassen zum Grundherren, bzw. der Sklaven zu ihrem Dasein als Produktionsmittel zu erzwingen und sie haben sich eben zumeist dazu bereit gefunden. Und dann fungieren sie auch als Manövriermasse des Grundherren bzw. als Produktionsmittel, als Sache.
In dem Maß, wie sich im Feudalismus z.B. in den Städten, Handel etc… Interessen entwickelt haben, die von der Konkurrenz der eigenen Herrschaft mit anderen Herrschaften betroffen waren, haben die natürlich ein grundsätzliches Verhältnis zur Volkszugehörigkeit in positiver oder negativer Hinsicht entwickelt. Dann war man eben, weil man von dieser Konkurrenz betroffen war, Deutscher bzw. musste sich dazu verhalten und hat sich für das Heilige Römische Reich entsprechend seiner Interessen etwas vorstellen können (gerechter Kaiser, Beschränkung der Fürsten usw..). Es ist also auch ein Unterschied, welche Phase des Mittelalters man betrachtet, wie weit der Volksstandpunkt in die Bevölkerung reicht, welche Bevölkerungsteile ihn haben.
Funktioniert – und da gebe ich Gründling schon recht – hat das Volk nur, weil die Teile, die qua gesellschaftlicher Stellung nicht dazu gehörten (Leibeigene, Hörige, Sklaven und am Anfang auch Handwerker, Händler etc..) sich in ihr Los geschickt haben. Im Fränkischen Reich z.B. gab es natürlich auch fränkische Hörige, die formal zum Volk gehört haben und gallo-romanische Freie, aber manche Franken sind eben in diese Stellungen abgesunken oder haben sich in sie zum Schutz vor Grundherren begeben bzw. sind Romanen von den Frankenkönigen in königlichen Dienst genommen worden und standen unter deren Schutz oder es ist ihnen ein Rechtsstatus als Freie gegen ein Wehrgeld gelassen worden. Erläuterung dazu siehe nächster Gliederungspunkt.
In diesen alten Gesellschaften gehörten solche Teile der Bevölkerung, deren Wille grundsätzlich nicht anerkannt war, die übereignet wurden wie Sachen oder die an das Produktionsmittel Grund gebunden waren und die kein Teil des Volkes waren notwendig, konstitutiv zum Gemeinwesen. Die brauchte es, damit Großgrundbesitz, große Lehen usw.. funktionieren konnten. Das gleiche Verhältnis gibt es auch in bürgerlichen Nationalstaaten, da allerdings als Ausnahme (Sklaverei in den USA, Südafrika & Bantustans, Israel & Palästinenser) d.h. das ist nicht notwendig für ein bürgerliches Gemeinwesen, dass es Herrschaft über eine Bevölkerung ausübt, deren gesellschaftliche Stellung es ist vom Volk ausgeschlossen zu sein.
3. Anmerkung zur Entstehung der unteren Stände der auf Grundbesitz basierenden Gemeinwesen
„Am tiefsten auf der sozialen Stufenleiter standen die Unfreien, die Theows oder Theowmannes. Wie schon vorhin erwähnt wurde, ist diese Schicht nicht erst in England entstanden. Die Angelsachsen brachten bereits eine Anzahl solcher Unfreien mit, eine Schicht, die dann durch die unterworfenen britischen Kelten schnell vermehrt wurde… Nicht alle Kelten wurden in den Kämpfen getötet und nicht alle flohen. Ein großer Teil blieb in seinen Wohnsitzen und unterwarf sich mehr oder weniger willig den Siegern. Hatten die Kelten den Angelsachsen und Jüten harten Widerstand geleistet und diesen größere Verluste beigebracht, dann wurden sie häufig als Gefangene abgeführt, versklavt oder zur Knechtsarbeit gezwungen. Ergaben sie sich ohne ernstlichen Widerstand, nahm man ihnen zwar den größten Teil ihres anbaufähigen Bodens und ihrer ausgedehnten Wälder, ließ ihnen aber ihre bisherigen Wohnsitze. Dafür forderte man von ihnen bestimmte Tributabgaben, oft auch allerlei Arbeitsleistungen, vornehmlich Rhodungs- und Feldbestellungsarbeiten, sowie Viehhütedienste.“ H.Cunow Wirtschaftsgeschichte Bd. II S. 272
Die unteren Schichten – Unfreie (Sklaven, Hörige etc..) – sind also zu einem wesentlichen Teil das Ergebnis militärischer Subordination fremder Völker. Und als Fremde, eigentlich nicht zum Gemeinwesen Gehörige sind sie in das Gemeinwesen als niedere Stände integriert und vom siegreichen Volk ausgebeutet worden. Das Volk hat also neben den Herrschaftsverhältnissen, die sein Konkurrenzzweck notwendig machte auch Herrschaft über die besiegten Völker ausgeübt. Die Form, wie das im Ausgangspunkt geschah, waren Hörigkeit und Sklaverei. Dieser Zweck macht dann auch eine permanente Überwachung der so intergrierten Bevölkerung notwendig, es brauchte also je nach Entwicklung und Durchsetzung dieser Verhältnisse die Präsenz der entsprechenden militärischen Gefolgschaften. Auch Gegensätze innerhalb des siegreichen Volkes sind unter Anwendung dieser Ständeordnung, Schichtung ausgetragen worden. War man verschuldet, sank man in die Schuldsklaverei ab, was nichts weiter als der (manchmal befristete) Ausschluss aus dem Volk war. Waren die Erben eines Bauernhofes zu zahlreich, so dass aus seiner Aufteilung kein neuer die Reproduktion ermöglichender Grundbesitz zustande kam, hat man sich als Höriger von einem Grundherren ansiedeln lassen etc… Die unteren Stände sind also ständig durch Angehörige aus dem eigenen Volk ergänzt worden.
Im Ausgangspunkt und ich meine bis weit in das Mittelalter kann man also bei diesen historischen Gemeinwesen die Volksangehörigen mit den zur Heerfolge Herangezogenen identifizieren, die mussten die Volksangehörigen nämlich leisten (z.B. die Angelsachsen). Hier ist nicht die Frage – „Wer war Soldat?“ – gemeint, sondern die Frage ist: „Wer konnte prinzipiell zu einem Heeresaufgebot bestellt werden?“. Die unteren Stände gehörten nicht zum Volk d.h. ihr gesellschaftlicher, politischer Bezug auf das Gemeinwesen war nicht der von Volksangehörigen, auch wenn sie sich z.B. als Franken aufgefasst haben und ein fränkischer Unfreier mehr galt als ein gallo-romanischer.
Diese Verhältnisse lösen sich mit dem Fortschreiten des Mittelalters dann immer mehr auf bzw. verändern sich, und es entstehen mehr Gruppen, die Kraft ihres Interesses auf die Herrschaft, die sich in dieser Konkurrenz betätigt und die Grundherren mit Gefolge dazu heranzieht, bezogen sind, die also sich als Volksangehörige auffassen und um die Rücksicht auf ihre Interessen mit der Herrschaft streiten oder sie in die Schranken weisen.
Am obigen Zitat sieht man auch nochmal sehr schön, dass der Ausgangspunkt der Lebensverhältnisse der Kelten, die sich dann zu fronpflichtigen Bauern entwickeln, ihre militärische Niederlage ist. Und dann wird eben praktisch ermittelt, bis zu welchem Grad sie ihre Enteignung und den Dienst den die Angelsachsen von ihnen verlangen akzeptieren, oder ob sie nicht doch wieder anfangen zu kämpfen. Umgekehrt müssen die Angelsachsen die Gewalt aufbringen, die keltische Bevölkerung in ihr Joch zu zwingen. Da kompensiert der Wille sich mit den Verhältnissen zu arrangieren Gewaltaufwand auf Seiten der Sieger. Das hat sich eben irgendwo eingependelt; es hat sich also praktisch ein Maß herausgestellt, das die Kelten mit sich haben machen lassen. Ein Wille zu diesen Verhältnissen war bei den Kelten m.E. nicht vorhanden, sie haben ja erst einmal gegen die Angelsachsen gekämpft. Danach hing ihr Geschick allerdings an ihrem angelsächsischen Grundherren, das sich allerdings nicht grundsätzlich änderte, wenn der wechselte – dann war’s eben ein Normanne statt eines Angelsachsen. Und dieses Verhältnis gilt im bürgerlichen Nationalstaat nicht. Da ist der Erfolg in der Staatenkonkurrenz positive oder negative Bedingung der Partikularinteressen der Bürger, d.h. die haben ausnahmslos ein Interesse an der Durchsetzung ihres bürgerlichen Gemeinwesens, weil ihr ökonomischer Erfolg davon abhängt.
4. Nochmal kurz zum Nationalismus
Der obige historische Exkurs ist ein schönes Kontrastmittel, um nochmal kurz darzustellen und zu erweitern, was Nationalismus ist. Ich halte, damit das nicht untergeht, Nationalismus für ein Produkt bürgerlicher Verhältnisse, das allerdings nicht auf sie beschränkt bleibt. Im Feudalismus, Römischen Reich etc… kann man nicht von Nationalismus reden.
Am Nationalismus sind 2 Sachen auffällig:
Die erste Sache ist, dass die Verhältnisse, nach denen Nationalisten trachten in ihrem nationalistischen Standpunkt überhaupt nicht näher bestimmt sind, sondern sie müssen sich zusätzlich als Sozialisten, bürgerliche Demokraten o.ä. bestimmen. Oft ist sich die jeweilige nationalistische Bewegung darin überhaupt nicht einig und hat entsprechende Fraktionen. Der Nationalstaat wird also im Nationalismus als von der ökonomischen Sphäre getrennte Gewalt gedacht, die Mittel sich in ihr betätigender Partikularinteressen der Volksangehörigen sein soll, indem sie fremden Ansprüchen Grenzen setzt bzw. die Grenzen, die fremde Völker setzen zum Nutzen des nationalen Gemeinwesens überwindet.
Das ist in historischen Gemeinwesen (Rom, Fränkisches Reich oder noch älteren) anders. Dort war die Gewaltausübung des Volkes gegen andere Teil der ökonomischen Sphäre. Man hat fremde Völker unterworfen und geplündert, sich ihre Produktionsmittel angeeignet und die Fremden, Unterworfenen selbst mehr oder weniger als Produktionsmittel behandelt, indem man sie in Unfreie verwandelt hat.
Die Gewalt des Volkes war keine Bedingung davon getrennter Verhältnisse, sondern sie war Form der Aneignung von Reichtum. Nicht von ökonomischen Inhalten bereinigte Zwecke wie „nationale Selbstbestimmung“ haben die alten Völker getrieben, sondern schlicht und ergreifend Aneignung fremden Reichtums bzw. seiner Voraussetzungen. Was die Gewalt, den „Nationalstaat“, füllt war da nie eine Frage die aufkommen konnte, sondern im Sieg waren die Verhältnisse schon bestimmt: Man hat den Unterlegenen Produktionsmittel weggenommen und sie als untere Stände oder Sklaven in den eigenen Verein integriert und ausgebeutet.
Die zweite Sache ist, dass im Nationalismus, wie vorher in dieser Diskussion schon erwähnt die Volksangehörigen als Gleiche auf einen Nationalstaat, eine Gewalt, vor der alle Volksangehörigen gleich sind, bezogen werden. Das folgt notwendig aus der Forderung nach einem Nationalstaat, d.h. einem Staat des Volkes, der Bedingung einer von ihm getrennten ökonomischen Sphäre ist, weil darin ja gerade von den ökonomischen Unterschieden abstrahiert wird. In diesem Anspruch sind die Volksangehörigen als Gleiche, als Kurden, Deutsche usw… auf den Staat bezogen. Historisch hat sich der Nationalismus deshalb auch mit dem Kapitalismus herausgebildet. Er ist die Forderung nach einer zu bürgerlichen Verhältnissen passenden Verfassung einer Volksherrschaft.
Man kann daraus aber nicht umgekehrt schließen, dass diese Form der Volksherrschaft (Nationalstaat) nur mit bürgerlichen Verhältnissen verträglich wäre, sondern sie harmoniert z.B. genauso gut mit dem realen Sozialismus. Auch da ist die Verfolgung ökonomischer Zwecke vom Staat getrennt. Nicht die Parteispitze beutet ihr Volk aus o.ä., sondern sie schafft ökonomische Subjekte (sozialistische Betriebe, Kombinate, Werktätige etc…) die sich dann innerhalb der ihnen gewährten ökonomischen Freiheit betätigen. Das natürlich auf der Grundlage, dass diese Verhältnisse von den Insassen dieser Gesellschaft gewollt sind. Es ist also schon so, dass eine Bewegung diese Verhältnisse als die ihr entsprechenden eingerichtet hat und sie am Leben erhält.
Nationalismus ist also ein politischer Zweck, eine Bewegung, der/die einen von der Ökonomie getrennten Staat des Volkes will. Er ist zugleich Ideologie, die dieses Verhältnis als den
Volksmenschen gemäß legitimiert.