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„Geld hat man zu haben“, sagte die Richterin

4. Februar 2015

Einem Hartz IV-Empfänger kann die Wohnung fristlos gekündigt werden, wenn die zuständigen Behörden die fällige Miete über Monate hin nicht bezahlt haben. Selbst bei unverschuldeter Geldnot muss ein Sozialhilfeempfänger für die nicht pünktlich gezahlte Miete haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. (Quelle SZ)

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  1. max beer
    6. Februar 2015, 12:31 | #1

    Naja, der Hartzer wollte aus seiner Luxus-Wohnung nicht ausziehen: „Weil die Sozialbehörden eine Wohnung von 140 Quadratmetern mit einer Monatsnettomiete von 1100 Euro aber nicht bewilligen wollten, wurde sechs Monate lang keine Miete bezahlt. Der Vermieter kündigte schließlich fristlos.“ So die SZ.

  2. 6. Februar 2015, 12:53 | #2

    Was für einen bescheidenen Lebensstandard billigst du eigentlich Menschen in der BRD zu, wenn dir zu einer 140 qm-Wohnung schon „Luxus“ einfällt? Bei 1100 € Miete halte ich dagegen, daß das wahrscheinlich bloß ein verwinkelter Altbau ist, wie es ihn noch viel gibt. Gerade beim Wohnen muß unsereiner schnell lernen, daß Bescheidenheit das Allerwichtigste ist, und man sich wirklich jeden Zusatzwunsch und jeden Zusatz-Quadratmeter abschminken muß, wenn man aus was für Gründen auch immer eine neue Wohnung braucht.
    Für 1100 € kriegst du z.B. in Berlin in Neukölln noch nicht mal eine popelige Dreizimmerwohnung:
    http://interaktiv.morgenpost.de/mietkarte-berlin/#1-700

  3. max beer
    6. Februar 2015, 14:40 | #3

    Schon ok, ich bin grade umgezogen in eine kleinere 50-qm-Wohnung, weil ich mir die 75 qm nicht mehr leisten konnte (bin kein Hartzer). Weiß aber nicht, warum jemand allein 140 qm braucht, vielleicht hat er eine riesige Bibliothek oder er braucht Platz für Pfandflaschen oder Fitnessgeräte (Auch im Sozialismus wird nicht jeder 140 qm Wohnraum pro Nase haben. Aber wir brauchen jetzt nicht zu diskutieren, ob und wie und so, mein Kommentar war eher ironisch gemeint.)

  4. Samson
    7. Februar 2015, 20:40 | #4

    Na ja, ein durchschnittlicher Hartzer ist der nun auch nicht. Im Übrigen haben die Gerichte ihm letztlich jedesmal gegen die Ämter Recht gegeben. Abgesehen davon sind 140 qm im Großraum Düsseldorf wohl nicht so verwinkelter Altbau wie in Berlin. Für mich ist eher die Frage, welcher durchschnittliche Hartzer überhaupt die Möglichkeit hat, seine Klage bis zum BGH durchzuboxen.

  5. stankovic
    19. Februar 2015, 21:33 | #5

    Dem Gerichtsurteil zufolge kam es zur ersten fristlosen Kündigung, weil der Typ die vom Jobcenter ihm überwiesene Miete nicht an den Vermieter weiterleitete. Es gibt tausend gute und nachvollziehbare Gründe, weshalb ein armer Schlucker seine Miete nicht zahlt. Mir fällt aber kein einziger ein, wie man auf die bescheuerte Idee kommen könnte, vor einem deutschen Gericht in der Hoffnung zu ziehen, Recht zu bekommen, wo man kein Recht hat. Da scheint ein Querulant von einem deutschen Gericht die Bestätigung erhalten zu haben, dass Recht haben und Recht kriegen zwei Paar Schuhe sind.

  6. dazu
    9. März 2015, 08:43 | #6

    Das musste auch mal wieder als Motto für
    den Klassenkampf von oben laut gesagt werden:
    Wohnungen sind Eigentum,
    und um dessen Vermehrung geht es hierzulande
    (… und erst einmal dafür sind die Belange der Mieter
    überhaupt von Interesse …)
    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mietpreisbremse-werft-die-politik-aus-der-wohnung-13469834.html

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