Die Marxistische Abendschule Hamburg (MASCH) hatte vom 15.-17. November 2013 eine Tagung zum Thema „Aufhebung des Kapitalismus – die Ökonomie einer Übergangsgesellschaft“ mit Unterstützung des Gesellschaftswissenschaftlichen Instituts Hannover (GI) abgehalten. Die Referate dieser Veranstaltung sind jetzt online (leider nur die Referate, Mitschnitte von den Diskussionen scheint es nicht zu geben)
Unter anderem
Renate Dillmann „Woran ist der Sozialismus in China gescheitert?“
Rüdiger Mats „Mit ökonomischen Hebeln in den Ruin – das Scheitern der realsozialistischen Wirtschaftsweise“
Heiko Vollmann „Notwendige Kriterien und mögliche Schwierigkeiten des Aufbaus einer vernünftigen Planwirtschaft“
Bei archive.org kann man sich jetzt den Mitschnitt eines Streitgesprächs zwischen Karl Held (Redakteur der Zeitschrift GegenStandpunkt) und Justus Wertmüller (Redakteur der Zeitschrift bahamas) aus dem Jahre 1995 runterladen . Thema dieser Veranstaltung war „Deutscher Sonderweg zur Weltmacht“ (wahrscheinlich in Detmold).
Der Referent des Vortrags zu Demokratie & Wahlen in Hannover am 28.11.2013 hat am Anfang sehr abstrakte allgemeine Ausführungen zum Verhältnis von Herrscher und Beherrschtem gemacht:
Herrschaft ist ein Willensverhältnis. Der Wille ist das Vermögen, frei Zwecke zu setzen und diese Zwecke durch Handlungen zu realisieren. Wo Herrschaft besteht, realisiert der Beherrschte die Zwecke des Herrschenden. Dazu muß der Wille des Beherrschten gefügig gemacht werden und das setzt Macht auf Seiten des Herrschenden voraus (aus welchen Quellen auch immer diese Macht resultiert). Die Macht des Herrschenden erlaubt ihm, die Realisation seiner Zwecke dem Beherrschten zu befehlen. Der Befehl resultiert nur dann in der Verwirklichung des Zweckes des Herrschenden, wenn der Beherrschte den Befehl versteht und sich zu eigen macht, also seinen eigenen Willen dazu bestimmt, den befohlenen Zweck auszuführen, und dann die nötigen Mittel anwendet.
Herrschaft beruht also auf der Willensfreiheit des Herrschenden wie des Beherrschten und hat ihren Inhalt darin, daß der Beherrschte als selbstbewußtes und zugleich gefügiges Willenssubjekt die Zwecke des Herrschenden als selbstbewußt verfügendem Subjekt sich zu eigen macht und ausführt. Die Macht des Herrschenden über den Beherrschten, die für dieses asymetrisches Verhältnis zweier freier Willen vorausgesetzt ist, mag auf der Überlegenheit der Gewaltmittel des Herrschenden beruhen, oder auf der Anerkennung seiner moralischen Berechtigung als Befehlsgeber durch den Beherrschten oder auf beidem zugleich. In jedem Fall beruht Herrschaft auf der Unterwerfung selbstbewußter Willenssubjekte unter andere selbstbewußte Willenssubjekte. Da der Zweck ursprünglich durch den Herrschenden gesetzt wird, und der Beherrschte dem ihm fremden Zweck erst nachträglich als Befehl sich zu eigen macht, erfolgt die Willensbestimmung des Beherrschten nicht autonom, als Selbstbestimmung des Willens, sondern heteronom, als Fremdbestimmung. Der Beherrschte übernimmt und realisiert Zwecke, die ursprünglich nicht die seinen waren, und der Herrschende, der autonom seine Zwecke setzt, ist der Mühe enthoben, sie zu realisieren, denn er gebraucht den Beherrschten als lebendiges selbstbewußtes Instrument, daß ihm seine Zwecke verwirklicht.
Mal abgesehen von der vortragsüblichen Redundanz hat mich gewundert, daß er mit dieser allerabstrakteste Gleichsetzung von Sklavenhaltergesellschaften bis zur Demokratie angefangen hat. Denn mit dieser Gleichsetzung Erzwungens Handeln = selbst gewolltes Tun verpaßt er ja – wie ich meine – Wesentliches der Demokratie.