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Bei uns herrscht aber keine Demokratie!

20. September 2009

Im neuen Heft 3-09 des GegenStandpunkt sind ein Leserbrief und eine Antwort der Redaktion zum Thema Demokratiekritik abgedruckt, die gut zur hiesigen Debatte passen:

Liebe Gegenstandpunkt-Leute,

Ich habe eine kleine Kritik: Ich möchte entschieden widersprechen, die westlichen Staaten als Demokratie zu bezeichnen. Demokratie heißt Volksherrschaft. Bei uns herrscht aber nicht das Volk. Die wirtschaftlich Mächtigen haben nämlich den entscheidenden Einfluss auf politische Entscheidungen. Dies geschieht z.B. über personale Verflechtungen (z.B. Aufsichtsratsposten, Wechsel zwischen wirtschaftlichen und politischen Machtpositionen, Bezahlung von Beamten und Abgeordnete durch Konzerne). Wirtschaftsverbände erarbeiten Gesetze und Argumentationen. Weiterhin werden Beratertätigkeiten, klassische Lobbyarbeit, Einfluss über die Medien und legale und illegale Parteispenden genutzt. Hinzu kommt noch Kapital-Steuerflucht/-hinterziehung, was zur Finanznot des Staates führt. Wir leben somit nicht in einer Demokratie, sondern in einem von der Großwirtschaft beherrschten parlamentarischen System.

Die Antwort der Redaktion:

Du hältst uns mit Deiner „kleinen Kritik“ vor, dass wir unsererseits eine Kritik an den westlichen Demokratien verpassen würden, die man Deiner Ansicht nach unbedingt zu üben hätte: wir würden ihnen unwidersprochen und unkritisch einen Ehrentitel lassen – Demokratie -, der ihnen, wie Du meinst, keinesfalls zusteht. Den Vorwurf, gegenüber den hiesigen „Volksherrschaften“ unkritisch zu sein, können wir Dir postwendend zurückreichen: Wir halten nämlich gar nichts davon – und halten es auch nicht für besonders kritisch -, der offenbar auch bei Dir hoch angesehenen Art der demokratischen Herrschaftsausübung dann, wenn man wieder einmal die Anstandsregeln guten Regierens verletzt glaubt, mit dem erfundenen Maßstab einer eigentlichen Demokratie zu kommen; und dann, ohne sich um den wirklichen Gang der Dinge und seine kritikwürdigen Gründe und Zwecke zu kümmern, allerlei Abweichungen von diesem schönen Ideal zu beklagen. Weil es so ungefähr das Gegenteil von Kritik ist, die Herrschaft mit den von ihr selbst in die Welt gesetzten und gepflegten Idealen zu konfrontieren, taugen Deine Einwände gegen die real existierende Demokratie auch nichts, auch wenn sie ein wenig radikal und grundsätzlich daherkommen:

Was willst Du denn eigentlich an der Unternehmerlobby kritisieren? Die Sache, also das Interesse der Unternehmer, das die Wirtschaftsverbände vertreten? Hast Du daran irgendeine Kritik? Hast Du an den Konsequenzen etwas auszusetzen, die diese Interessen für viele Leute haben, wenn die „ Großwirtschaft“ sie druckvoll verfolgt? Oder stört Dich an ihrer Größe nur die demokratische Ungehörigkeit ihres Einflusses auf die Politik, in die sich die „wirtschaftlich Mächtigen“ Deiner Meinung nach immer so unberechtigt einmischen? Und was willst du an den politischen Verhältnissen kritisieren: Den Parlamentarismus? Oder willst Du ihn gegen die Korruption der Parlamentarier verteidigen? Hast Du etwas gegen die Verwendung der Steuereinnahmen? Oder plädierst Du für pflichtgemäße Abgabenzahlung statt Steuerhinterziehung? Kannst Du den Inhalt der Gesetze nicht leiden oder die dunklen Machenschaften bei der Gesetzgebung? Bist Du nun gegen die Vorhaben der Politik oder beklagst Du das mangelnde Funktionieren der Politik und die Gefährdung ihres Erfolges durch politikfremde Einflüsse?

Du beklagst die Parteilichkeit des Staates für die Interessen der Wirtschaft. Du gehst weiter davon aus, dass diese Parteilichkeit keine Ausnahme, sondern eine Regel ist, die alle „westlichen Staaten“ charakterisiert. Aber einen Schluss auf das politische Programm dieser Staaten, das diesen Zustand erklärt, willst Du nicht ziehen. Stattdessen gehst Du unverdrossen davon aus, dass die „politischen Entscheidungen“ eigentlich einen ganz anderen und viel besseren Inhalt haben könnten und haben müssten als den, den sie – wie Du ja selbst konstatierst und beklagst – nun einmal haben. So hochachtungsvoll und konstruktiv kann man über die Praxis der Staatsgewalt reden, wenn man unbekümmert um ihre wirklichen Gründe eisern daran festhält, dass sie ihrem Beruf nach nur menschenfreundlichen Zwecken zu dienen hätte. Dementsprechend setzt Dein Erklärungsbedarf bei der Frage ein, was die Staaten daran hindert, das zu tun, was sie eben gerade nicht tun, nach Deiner Auffassung aber eigentlich tun sollten. Die schlichte Frage, warum Staaten das tun, was sie tun, hältst Du offenbar für eher uninteressant. Mit der Frage, was die Staatsmänner so alles hindert an der pflichtgemäßen Verwirklichung des Wahren, Guten und Schönen, bist Du hoffnungslos auf dem falschen Gleis. Alles, was Dir als Antwort auf diese Frage einfällt, hat nicht den Charakter einer Erklärung, sondern des idealistischen Nachmessens von Abweichungen, Verfehlungen und Pflichtverletzungen gegenüber dem, was man von einer politisch korrekten Obrigkeit in einer echten Demokratie erwarten könnte. So, ganz negativ, damit was es gemessen am ideell politisch Richtigen nicht ist, „erklärst“ Du Dir Lobby-Einfluss, Korruption, ungerechte Begünstigung oder auch die Sache mit den „personalen Verflechtungen“ zwischen „wirtschaftlichen und politischen Machtpositionen‚: Merkst Du nicht, dass die personalen Verflechtungen darauf beruhen, dass die Interessen von Staat und Unternehmern auch sachlich miteinander verflochten sind? Ist Dir noch nicht aufgefallen, dass an „der Wirtschaft“ und ihrem Wachstum unstreitig und „alternativlos“ das Wohl, also die Weltgeltung der Nation hängt? Und dass deswegen die Herren dieser Wirtschaft und die der Politik so viel Wichtiges miteinander zu tun haben?

Was Deine Parteinahme für das Volk betrifft, dessen Herrschaft Du vermisst: Du machst Dich stark für eine politische Rolle dieses feinen Kollektivs, die ihm Deiner Meinung nach zu Unrecht vorenthalten wird, ohne dabei das Volk wie es geht und steht und die Rolle, die es wirklich spielt, in dem von Dir so geschätzten Herrschaftssystem überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Diesen Idealismus halten wir für extra unkritisch – gegenüber dem Volk und der Herrschaft.

Weißt Du überhaupt, was ein Volk ist? Du stellst dir darunter eine Masse kleiner Leute vor, die in ihrem Leben nur ein bisschen Spaß haben und in Frieden ihre Kinder großziehen wollen. Mit dem real existierenden Volk hat das nichts zu tun. Das Volk ist ein Ensemble von wüsten Gegensätzen, die von seiner recht-mäßigen, rechts- und sozialstaatlichen Obrigkeit straff durchorganisiert werden. Widersprüchlich sind nicht nur die Interessen von Eigentümern und Nicht-Eigentümern, Käufern und Verkäufern, Arbeitern und Unternehmern. Widerstreitend sind die Interessen der Volksgenossen auch da, wo sie das Gleiche wollen, also nach marktwirtschaftlicher Logik Konkurrenten sind. Selbst die unschuldigsten natürlichen Unterschiede von jung und alt, gesund und krank verwandeln sich unter sozialstaatlicher Regie in entgegengesetzte Positionen, die sich mit erbitterter Missgunst bedenken. Alle Konflikte sind penibel geregelt: Eine gewaltige Gesetzgebungsmaschinerie kümmert sich um nichts anderes als darum, die eingerichteten Gegensätze zwischen den Volksteilen haltbar und für den Fortschritt der Nation fruchtbar zu machen. Jedes erlaubte Mittel zu ihrer sozialverträglichen Austragung ist in seiner Eigenart und Reichweite definiert; alle schönen und weniger schönen Konsequenzen der Interessenkollisionen werden bedacht, sind bereits vorweggenommen und gesetzlich geregelt oder werden nachsorgend betreut.

Diese Aufsicht über die Konkurrenz ist die Dienstleistung des Staates, nach der die Konkurrenten als ihrem unverzichtbaren Lebensmittel verlangen. Der gemeinsame Wille zur Unterordnung unter die staatliche Herrschaft stiftet überhaupt erst die Gemeinsamkeit, die eine Bevölkerung zu einem Volk werden lässt: Zu einem politischen Kollektiv von Konkurrenten, die ihre Gegensätze um die paradoxe Bereitschaft ergänzen, von diesen Gegensätzen abzusehen, weil sie deren staatlich organisierten Fortgang als ihre elementare Existenzbedingung nehmen. Als geordnete Masse ist das Volk Produkt, Basis und Werkzeug der staatlichen Herrschaft und hat keinen anderen Willen als den zur Unterordnung unter die staatliche Gewalt. In Ausübung dieses Willens bestellt das Volk deren Agenten in demokratischen Wahlen und fordert dafür in aller Untertänigkeit, dass dieser gute Wille mit gutem Regieren belohnt werden möge.

Und dieser ungemütliche Haufen – das Volk – übt Dir in der Demokratie zu wenig Macht aus? Wir jedenfalls haben von ihm und seinem demokratischkonstruktiven Zusammenwirken mit seiner Herrschaft schon ziemlich lang die Schnauze voll.

Kategorien(1) MG + GSP Tags:
  1. Krim
    21. September 2009, 00:24 | #1

    Leider der alte Käse über das Volk, von dem der GSP keinen Blassen hat, was es damit auf sich hat.

  2. Pent C. Klarke
    21. September 2009, 06:14 | #2

    Na ja, weil der Staat es dem Armen wie dem Reichen verbietet, unter der Brücke zu schlafen, läßt sich aber nicht darauf schließen, daß es seine Funktion sei, jenen unter die Brücke zu bringen.

  3. hey ho
    23. September 2009, 15:35 | #3

    die antwort vom gsp kann ich mir nicht komplett durchlesen weil hier jemandem der eine einfache aussage macht pauschal alles mögliche unterstellt wird was mit der ursprünglichen kritik nichts zu tun hat und aus dieser auch überhaupt nicht hervorgeht. beispiel: jemand der den begriff volk verwendet und die wirtschaftlichen verflechtungen und lobbyismus kritisiert, der kann in den augen von gsp offensichtlich nur einer sein der den volksbegriff nicht verstanden hat und das system nicht wirklich hinterfragt sondern im grunde konform ist und affirmative oberflächenkosmetik betreiben will. das ist auf dem gleichen primitiven niveau wie die antisemitismusvorwürfe der antideutschen. da offenbart sich letzlich nur die eigene unfähigkeit zusammenhänge und wechselwirkungen zu erkennen und jenseits von sterotypen zu denken, gepaart mit einer grottenschlechten rethorik. mehr nicht.

  4. Klausio
    15. April 2017, 07:51 | #4

    Auszug aus GegenStandpunkt 1-2000

    Private Bereicherung im Amt – verboten, normal, notwendig, unsittlich, ein gefundenes Fressen für konkurrierende Demokraten und Faschisten, ein Rechtstitel für moderne Imperialisten…

    Klarstellungen zum Thema Korruption in der Politik

    I. Korruption als juristischer Tatbestand

    1. „Vorteilsannahme und -gewährung“, „Bestechung und Bestechlichkeit“ gelten in allen bürgerlichen Staaten als „Straftaten im Amt“ (hierzulande einschlägig: der 29. Abschnitt im Besonderen Teil des StGB). Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften halten „Amtsträger oder für den Öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete“ dazu an, bei ihrer Amtsführung nach Recht und Gesetz zu verfahren und die rechtsförmig niedergeschriebenen Sachnotwendigkeiten der Politik zu beachten. Private Willkür des Amtsträgers soll ausgeschlossen sein durch und zugunsten der Unterwerfung „hoheitlichen Handelns“ unter vorgegebene Regeln, die dem gehorsamspflichtigen Bürger vorweg klar und berechenbar ankündigen, wie weit seine Freiheit reicht, wo sie endet und welche Pflichten er hat. Dann nämlich – dies der höhere Sinn dieser Maßregel – gehorcht der Untertan nicht mehr einem fremden Willen, wenn er regiert wird, sondern einem unzweifelhaft über allen bloß persönlichen Zwecksetzungen und Willensäußerungen angesiedelten Sollen.

    Die Definition und Sanktionierung von Tatbeständen der „Korruption“ gehört somit als wesentliche Durchführungsbestimmung zu dem Grundsatz, dem die bürgerliche Staatsmacht sich verschrieben hat: der alleinigen Herrschaft des Rechts. Das Recht, das da herrscht, dient – diesem schönen, freilich nicht ganz widerspruchsfreien Grundsatz zufolge – der richtig gebrauchten Freiheit und dem wohlverstandenen Eigeninteresse der Untertanen, die deswegen und insofern eigentlich niemandem untertan sind als eben der gewaltsamen gesetzlichen Anleitung zu ihrem eigenen Wohl. Entkleidet man diese goldene Regel ihres ideologischen Beiwerks und aller empfehlenden Etikettierungen, so bleibt eine bemerkenswerte Wahrheit übrig: Offenbar sind die Freiheiten und Interessen, die das Rechtssystem des bürgerlichen Staates so hilfreich normiert, von solcher Art, dass sie ohne gleichmäßige Unterwerfung unter die Setzungen einer hoheitlichen Gewalt gar nicht koexistieren, geschweige denn kooperieren könnten, sondern einander ausschließen und absehbarerweise zugrunde richten würden. Jeder unvoreingenommene Blick auf die vom Recht beherrschte bürgerliche Gesellschaft klärt im Übrigen darüber auf, um welche im Wortsinn eigentümlichen, nämlich auf doppelten und gegensätzlichen Eigentumserwerb durch Lohnarbeit gerichteten Konkurrenzanliegen es sich da handelt. Die einander widerstreitenden Geldinteressen, die die Gesellschaft beherrschen, weil der rechtlich erzwungene Respekt vor dem Eigentum alle Bedürfnisse vom Geld abhängig macht, sind ohne allgegenwärtige, nach festen Regeln exekutierte und daher kalkulierbare Gewalt in der Tat nicht zu haben, geschweige denn auf Dauer ordentlich zu verfolgen. Mit eben dieser Gewalt bedient der Rechtsstaat seine Bürger. Die Herrschaft des Rechts anerkennt, ermächtigt und beschränkt zugleich den Willen zum Gelderwerb, der grundsätzlich den eigenen Nutzen zu Lasten anderer sucht und betreibt; sie nötigt auf diese Weise die mit ihren arg unterschiedlichen Mitteln konkurrierenden Individuen und gesellschaftlichen Parteien zur Verträglichkeit, so dass Eigentum und Arbeit auf die bekannte Weise zueinander finden; sie betreut all die vielfältigen Interessengegensätze, die unweigerlich aus dieser schönen Konstellation erwachsen. Kurz gesagt: Sie garantiert jedem das Seine – die Sicherheit, unter Einsatz gekaufter Arbeit kapitalistisches Eigentum zu vermehren, ebenso gut wie die wacklige Chance, mit entlohnter Arbeit über die Runden zu kommen. So bewirkt die Herrschaft des Rechts das Gemeinwohl der bürgerlichen Klassengesellschaft.

    2. Die Durchführung dieser segensreichen Gewaltaffäre obliegt professionellen Staatsdienern: einer Hierarchie von Machthabern, die die rechtlichen Vorgaben für das Leben und Treiben der Gesellschaft fortlaufend weiterentwickeln, Recht schaffen und abschaffen, im Allgemeinen und im Besonderen über die bedingte Berechtigung konkurrierender Interessen befinden, fortwährend auch zwischen gleichermaßen berechtigten Interessen zum Vorteil des einen und Schaden des andern zu entscheiden haben. Da die hoheitliche Gewalt, die über allen Interessen und Interessengegensätzen ihrer Bürger thront, hier immerzu Partei ergreift, der einen Seite Recht gibt und der anderen Nachteile aufzwingt, verlangen die Grundsätze bürgerlicher Herrschaft von den gewaltbefugten Entscheidungsträgern in erster Linie Überparteilichkeit: Nicht-Einmischung in die materielle Interessenlage der konkurrierenden Parteien, Entscheidungsfindung unter strikter Unentschiedenheit in der zu entscheidenden Konkurrenzfrage. Ob diese Frage selbst vernünftig und überhaupt vernünftig zu entscheiden ist, bleibt außer Betracht: Die Herrschaft des Rechts kennt keine andere Vernunft als die der unparteiischen Schiedsrichterei. Dementsprechend negativ fällt die erste und wichtigste Qualifikationsanforderung an Politiker, Richter oder sonstige Amtsträger aus: Sie dürfen so ziemlich alles, nur nicht selber in einem der Interessen befangen sein, über die sie wie auch immer, aber auf jeden Fall neutral und nach Recht und Gesetzeslage zu befinden haben.(…)

  5. Krim
    15. April 2017, 10:44 | #5

    „Offenbar sind die Freiheiten und Interessen, die das Rechtssystem des bürgerlichen Staates so hilfreich normiert, von solcher Art, dass sie ohne gleichmäßige Unterwerfung unter die Setzungen einer hoheitlichen Gewalt gar nicht koexistieren, geschweige denn kooperieren könnten, sondern einander ausschließen und absehbarerweise zugrunde richten würden.“

    Wie? Und ohne gleichmäßige Unterwerfung unter das Gesetz, schließen sie einander nicht aus und richten sich nicht zu grunde? Blödsinn. Das Gesetz sorgt nur dafür, dass das ausschließen und zugrunderichten unter Berücksichtigung des Privateigentums stattfindet.

  6. Jacko
    16. April 2017, 15:47 | #6

    Den inhaltsschweren Satz:
    Das Eigentum ist das Eigentum, und es findet als Eigentum statt,
    [… also ‚unter Berücksichtigung des Eigentums’…]
    … den kann man glatt auch noch äußerst eloquent und elaboriert umformulieren:

    (Das Gesetz sorge nur dafür, dass:)
    Das Eigentum findet unter Berücksichtigung des Eigentums statt…

  7. Krim
    17. April 2017, 10:10 | #7

    Es muss oben bei mir natürlich „mit“ statt „ohne“ heißen.

    @Jacko: Den „inhaltsschweren“ Satz könnte man man aber auch als inhaltslose Tautologie bezeichnen.

  8. Jacko
    17. April 2017, 10:31 | #8

    Könnte man…

    Dem Satz von Klausio, „Korruption“, das sei auch
    „ein Rechtstitel für moderne Imperialisten“,
    dem könnte man diesen Satz als 1 Hinweis entnehmen.
    Worum es ihm nun ging, weiß ich damit aber nicht.

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