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Marco und Genarlow Wilson, Georgia USA

24. Juli 2007

Lysis hat zum jetzt am Fall Marco in der Türkei wieder hochgekommenen Themas Sex unter Nichtvolljährigen beinahe schon beiläufig nochmal auf „wesentlich gräßlichere Urteile“ hingeweisen, die erst jüngst in den USA, in Georgia, gefällt wurden. Seine ersten Absätze:

Es ist ein Fall staatlicher Repression, der es trotz seines kruden Charakters in keinen Menschenrechtsbericht schaffen und wohl auch nicht für internationalen Aufruhr sorgen wird. Denn beim Verursacher handelt sich um einen Gewaltmonopolisten, dem die Menschenrechte noch vor jeder Prüfung auf der Haben-Seite angerechnet werden: den US-amerikanischen Staat. Und doch macht das Schicksal des zur “Tat”zeit 17-jährigen Genarlow Wilson, der wegen einverständlichem Oralverkehr mit einem 15-jährigen Mädchen insgesamt 10 Jahre lang in einem dreckigen Loch sitzen soll (und dies auch schon seit fast zwei Jahren tut), einfach fassungslos.
Das letzten Monat vom Obersten Gericht Georgias bestätigte Urteil lautet auf “aggravated child molestation” (schwere sexuelle Belästigung von Kindern), obwohl es sich a) bei dem Mädchen keineswegs um ein Kind, sondern um einen Teenager handelte, b) der Altersunterschied läppische zwei Jahre betrug und c) beide Beteiligten damals noch minderjährig waren.
Diese barbarische Gesetzeslage — und die darüber noch hinausgehende lebenslängliche Brandmarkung Wilsons als “Child Molester” — ist einerseits ein Resultat der jahrelangen Missbrauchs-Hysterie, welche dazu führte, dass Jugendlichen das Recht auf einverständlichen Sex irgendwann komplett entzogen wurde. Sie verweist andererseits aber auch auf die Fortdauer alter christlicher Rechtsnormen, denn die besondere juristische Schwere (aggravation) des Falls rührt daher, dass die beiden “widernatürlichen”, d.h. nicht auf Fortpflanzung ausgerichteten Geschlechtsverkehr hatten.

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