Staatsbürgerrecht in Deutschland, (kleiner Fehler des GSP)
Im MDF zu lesen:
In dem Flyer zu der für den 29.06.06 in München angekündigten Veranstaltung zur Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland „Aus gegebenem Anlaß: Vom Eigentor, seiner Nation anzuhängen!“ wird – übrigens nicht zum ersten Mal – [von der Redaktion des GegenStandpunktes] folgendes behauptet:
„Es ist schon auffällig, dass dem Bundespräsidenten das Wort ‚Staat’ nicht über die Lippen kommen will. Denn der ist es immerhin, der aus jedem Neugeborenen einen Staatsbürger, also aus dem Zufall der Geburt einen Zwang macht. Aber vielleicht wäre das als Auftakt für die Erklärung der ‚nationalen Identität’ zu profan…“
Das ist sachlich unrichtig. In Deutschland gilt schon seit 1914 das Territorialprinzip der Staatsbürgerschaft nicht mehr (in Frankreich oder den USA hingegen mit gewissen Einschränkungen schon), das seit 1870 im wesentlichen gegolten hatte.
Seitdem gilt das „ius sanguinis“ = Nur wer Deutsche Eltern hat, wird selber Deutscher. Und das galt und gilt eben für beträchtliche Zahlen der in Deutschland geborenen Neugeborenen eben nicht: auf dem Höhepunkt der „Kinderwelle“ bei den Einwanderern haben manches Jahr z.B. in Berlin rund 20 % der Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft nicht automatisch bekommen, jetzt dürfte es immer noch rund ein Achtel der Babys betreffen.
Michael Horns Aussage, der Staat mache aus „jedem Neugeborenen“ einen Staatsbürger, stimmt also nicht. Nicht einmal das war das Deutsche Reich, seitdem es richtig groß geworden war, bereit, den ihm ja doch Unterworfenen zuzugestehen.
Man kann auch kleinlich sein 😉
Moment mal, an der Aussage (die übrigens keine über das Staatbürgerrecht ist), dass der Staat Leute mit ihrer Geburt zu Staatsbürgern macht ist doch erstmal nichts verkehrt. Es soll doch eine Aussage darüber sein wo denn überhaupt das „Deutschsein“ herkommt; es ist eben kein subjektiver Fimmel sondern ein objektiver Zwang der dort manifestiert wird. Klar, im Fall Deutschland sagt der Staat noch zusätzlich „Aber es sollen Kinder deutscher Eltern (bzw. mit deutschem Elternteil sein)!“. Das ist doch aber kein Widerspruch zu erster Aussage, sondern bestenfalls eine Präzisierung zu einer konkreten Sachlage.
Im übrigen gilt in jedem Staat auch immer das Abstammungsrecht, jeder Staat nimmt für sich in Anspruch, dass die Nachkommen seiner Staatsbürger zu seinem zukünftigen Menschenmaterial zählen sollen…
Ich verstehe nicht, wie du die „Machung“ von „Staatsbürgern“, also einen rein juristischen Akt, vom Staatsrecht trennen willst. Du weist ja selber darauf hin, daß diese „Werdung“ ein reiner staatlicher Zwang ist, der eben mehr oder weniger willkürlich erfolgt, je nachdem, was sich der jeweilige Staat vom Eingemeinden oder andersrum vom Ausgrenzen verspricht.
In deinem letzten Punkt hast du recht: Ganz allgemein gilt es auch den Staatsbürgern als besonders schändlich, wenn ein Staat Leute „ausbürgert“. Das gilt als noch schlimmer als das normale Erpressen und Vernutzen, das Staaten so drauf haben. Weil eben jeder anständige Staatsbürger aus der interessierten zwangsweisen Einbürgerung ein individuelles Recht auf XXX-Sein macht. Verkehrt aber enorm weit verbreitet.
Speedy im MDF:
Da verwechselst du was. Es geht nicht darum, wer wie Staatsbürger wird. Sondern um das „wir“, den Nationalismus, dieser furchtbaren Abstraktion. Und Nationalisten sind nicht welche, die das „wir“ aus dem Unterworfensein vom Staat herkriegen. Für die ist das „wir“ quasi natürlich – „wir sind eben Deutsche“.
In dieser Sicht steht erst dieses „wir“, und dann kommt der Staat und betreut es.
(Vgl. GSP 1-06 „Das Volk: Eine furchtbare Abstraktion“ – diesen Artikel kkönnte man mal diskutieren…)
Übrigens hast du unrecht. Es mag ja sein, daß die Kinder von Deutschen automatisch deutsche Staatsbürger sind, aber doch nur darüber daß der Staat die Eltern zu seinen Bürgern schon gemacht hat, und nicht, weil sie Kinder in die Welt… (Hoffe, hab mich klar ausgedrückt)