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Rüdiger Mats zur Kritik am Commonismus

26. Februar 2017 1 Kommentar

Der folgende Artikel von Rüdiger Mats erschien in konkret 1/2017 und knüpft an an einen Artikel „Butter bei die Fische“ an, den der Autor 2015 dort untergebracht hatte . Ich hatte damals einen gleichnamigen Artikel dazu gebracht, was eine umfangreiche Diskussion nach sich gezogen hat.

Termiten aller Länder, vereinigt euch!

Die Commons-Theorie feiert gemeinwirtschaftliche Konzepte als praktische Kapitalismuskritik. Was taugt sie?
Konzepte commonsbasierter Produktion, auch Peer-Ökonomie genannt, sind in. Auf linksradikalen Kongressen wird darüber gesprochen, linke Sozialdemokraten wie Katja Kipping reden davon, und die Heinrich-Böll-Stiftung bringt dicke Sammelbände dazu heraus. Aber das muss ja nicht gegen die Commons-Theorie sprechen.
Es gibt in der Kapitalismuskritik genügend Leerstellen, die es notwendig machen, nach neuen Wegen zu suchen: Wie lässt sich eine nachkapitalistische Gesellschaft grundsätzlich organisieren? Wie gelangen wir da hin? Solche Fragen wurden bisher – sieht man vom Realsozialismus ab – nur sehr vage beantwortet. Die Commons-Theorie beansprucht, eine genauere Antwort zu sein.
Was sind Commons?
Unter Commons werden Güter verstanden, die Menschen gemeinsam, in direkter Kooperation nutzen, ohne daran als einzelne ein Eigentumsrecht zu besitzen. Der Commons-Theorie ging es ursprünglich darum zu zeigen, dass die Nutzung von Ressourcen nachhaltiger funktioniert, wenn man sie gemeinwirtschaftlich bewirtschaftet, als wenn man das marktwirtschaftlich tut. Elinor Ostrom, Mitbegründerin der Theorieschule, hat dafür 2009 den Wirtschaftsnobelpreis bekommen.
Ein jüngerer, wenn man so will: linkerer Ableger der Commons-Theorie geht ein Stück weiter. Im Rahmen der Commons-Ökonomie sollen alle frei entscheiden, welche reproduktiven Aufgaben sie übernehmen (Peer-Produktion). Hier erscheinen Commons als »Keimform« einer völlig anderen gesellschaftlichen Produktions- und Organisationsweise.
Worauf der Fokus der Commons-Theorie liegt, lässt sich dem Band Die Welt der Commons entnehmen, den die Heinrich-Böll-Stiftung 2015 herausgebracht hat: Rund 25 präsentierte Commons-Modelle sollen zeigen, wie erfolgreich Commons schon hier und jetzt funktionieren. Allein zehn der Beispiele stammen dabei aus dem Bereich der Landwirtschaft. Traditionelle Waldbewirtschaftung in den Karpaten, kollektive Graslandnutzung in Äthiopien – wirklich »peer to peer« geht es da nicht immer zu. Sieben weitere Beispiele kommen aus dem Bereich Open Source/Open Science, wo Spezialisten anderen Menschen Wissen zur freien Nutzung zur Verfügung stellen – Programmquellcodes oder die Bauanleitung für ein Mikroskop. Kein Beispiel kommt jedoch aus dem Bereich industrieller Gebrauchsgüterfertigung.
Einfach mal die Liste abarbeiten?
Eine den Kapitalismus überwindende Potenz sucht die linkere Commons-Theorie – der traditionellere Flügel ist daran nur mäßig interessiert – vor allem in der Informationstechnologie: Erstens greife hier der Commons-Gedanke schon jetzt immer mehr um sich; zweitens stünden die Ergebnisse der IT-Technik (Baupläne, Quellcodes) immer mehr Menschen frei zur Verfügung, wodurch Privateigentum an Produktionsmitteln irgendwann verunmöglicht werde; drittens könne man erst mit IT-Technik so kommunizieren, wie es der Idee der Commons eigentlich entspreche.
Um mit dem letzten Punkt zu beginnen: Das Ideal der Commons-Kommunikation ist nicht etwa die Konsensfindung im Diskurs. Denn auch konsensorientierte Entscheidungsverfahren seien – so Christian Siefkes, einer der wichtigsten Autoren von »Keimform.de« – von Unterordnung gekennzeichnet, letztlich also hierarchisch geprägt: Man müsse Kompromisse machen, stimme vielleicht nur zu, um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden oder weil der Diskussionsprozess zu aufwendig ist.
Besser als den auf Konsens (oder im Notfall auf Mehrheitsentscheid) zielenden Diskurs findet die Commons-Theorie die »Stigmergie«. Der Begriff wurde in den fünfziger Jahren bezeichnenderweise in der Biologie eingeführt: Termiten kommunizieren, indem sie Duftmarker hinterlassen, die andere Termiten dazu bringen, bestimmte Aktionen auszuführen. Die signalgebende Termite und die ausführende Termite müssen gar nicht direkt in Kontakt treten. Findet die eine ein Loch im Bau, setzt sie ihre Duftmarke und geht ihrer Wege; die vorbeikommende Bautermite wird durch die Duftmarke dazu angeregt, das Loch zu stopfen, das sie selbst vielleicht gar nicht entdeckt hätte. Genauso funktioniert nach der Commons-Theorie zum Beispiel Wikipedia: Fällt mir beim Lesen eines Artikels auf, dass ein Stichwort neu erarbeitet werden müsste, setze ich eine Marke in Form eines roten (leeren) Links; findet ein anderer diesen Link, wird er (hoffentlich) dazu angeregt, das Loch zu stopfen. Mehr noch: Genauso könne nach Siefkes und anderen »Keimformlern« die ganze gesellschaftliche Reproduktion funktionieren: ohne Markt, aber auch ohne gesellschaftliche Planung, ohne Hierarchien, ohne dass Entscheidungen und das Ausführen von Tätigkeiten auch nur getrennt wären. Dass Konsensfindung ganz schön nerven kann, weiß jeder, der linke Kleingruppen von innen kennt. Insofern wäre eine Alternative eine tolle Sache. Nur haut es leider nicht so hin, wie die Commons-Theorie sich das vorstellt. Selbst bei Wikipedia funktioniert Stigmergie nur unter besonderen Bedingungen: Die Produktionsmittel (Rechner) stehen potentiell bei jedem zu Hause und sind – anders als ein Hochofen – nicht von vornherein auf ein bestimmtes Produkt festgelegt. Sie sind nicht in einem längeren Produktionsprozess gebunden. Die einzelnen Teilprozesse sind von einzelnen zu bearbeiten, was den Abstimmungsaufwand minimiert. Wird ein Artikel eine längere Zeit nicht geschrieben, hat das keine ernsteren Auswirkungen (anders als bei Arbeiten etwa im Wasserwerk). Vor allem aber: Wikipedia-Autoren sichern mit dem Artikelschreiben weder ihren Lebensunterhalt noch den anderer Leute – was dazu führt, dass sie es von heute auf morgen sein lassen können, wenn es ihnen stinkt. Deswegen braucht man in diesem Bereich auch nur rudimentäre Institutionen zur Regelung von Interessenkonflikten.
Trotz dieser günstigen Bedingungen arbeitet Wikipedia nicht rein stigmergisch. Gibt es Streit um einen Artikel, ist man entweder wieder bei den Konsensverfahren, bei denen nach Siefkes die Unterordnung unter den Kompromiss droht, oder bei einem Machtwort des Apparats. Denn Wikipedia funktioniert nur mit über 80 Festangestellten allein in Deutschland, die den Nutzern gegenüber nicht als Peers auftreten, sondern Durchsetzungsbefugnisse haben.
Doch wenn Wikipedia als Modell für eine gesellschaftliche Produktionsweise gelten soll, liegt dem ein noch viel basaleres Missverständnis zu Grunde: das Missverständnis, dass Ökonomie wesentlich in der Übernahme offener Aufgaben bestünde. Nehmen wir als Beispiel die Entscheidung der kubanischen Revolutionsregierung 1959, das Gesundheitswesen auszubauen. (Nur vorsichtshalber: Es geht hier allein um das ökonomische Problem, das als repräsentativ angesehen werden kann für Probleme, die es gäbe, wollte man vom Kapitalismus verwüstete Landstriche nach einer Revolution menschen-gerechter gestalten.) Es gab damals lediglich etwa 6.000 Ärzten in Kuba, von denen noch viele auswanderten. Innerhalb zweier Jahrzehnte stieg ihre Zahl auf 70.000, das waren relativ zur Bevölkerungszahl mehr Ärzte als in Westeuropa. Die Entscheidung zum Ausbau des Medizinsektors hatte Voraussetzungen im Bildungsbereich, im Bausektor, in der medizinischen Forschung, in der Rohstoffgewinnung – und auch überall da, wo bestimmte Ressourcen aufgrund der Entscheidung nicht (mehr) einsetzbar waren.
Der Zusammenhang von Ziel und Voraussetzung ist in der Realität zu vermittelt, als dass die Bedürftigen (im kubanischen Beispiel: Kranke) und diejenigen, die Abhilfe schaffen können, über To-do-Listen miteinander kommunizieren könnten. Ein Baukollektiv kann selbst weder beurteilen, ob es genug Ärzte gibt, noch, ob es eher an Krankenhäusern oder eher an Arzneifabriken mangelt. Letzteres ist aber ein Problem, wenn beide Anforderungen gleichzeitig auf To-do-Listen im Netz stehen. Die Informationen liegen lokal nicht vor beziehungsweise müssen von Spezialisten interpretiert und priorisiert werden. Und das ist kein politisch neutraler »technischer« Prozess, sondern ein Vorgang, der Macht generiert, Macht, mit der in der befreiten Gesellschaft bewusst umgegangen werden müsste.
Den Commons die Zukunft?
Breitet sich der Commons-Gedanke immer weiter aus? So dass die Ökonomie sich ganz von alleine aufs »Commoning« um- und einstellen wird? Die Commons-Theorie sieht das so. Und tatsächlich beruht immer mehr Technologie auf Open-Source-Elementen. So ist zum Beispiel die Basis des Android-Betriebssystems ein Linux-Kernel. Doch das ist nicht gleichbedeutend mit einem quasi natürlichen Siegeszug des Commons-Gedankens. Die Linux-Foundation veröffentlicht regelmäßig, wer die »Contributors« zur Weiterentwicklung des Betriebssystems waren. Im vergangenen Jahr wurde der größte Beitrag geliefert von – Intel, einem Konzern mit etwas mehr als 100.000 Mitarbeitern. Das macht Linux nicht schlechter, als wenn es von Enthusiasten in einem alternativen Co-working-Space fortgeschrieben würde. Und es zeigt tatsächlich eine gesellschaftliche Veränderung an, allerdings eine andere, als die Commons-Theorie meint.
Schon immer konnte Kapitalismus nur funktionieren, wenn riesige Bereiche der Reproduktion außerhalb der Verwertungslogik organisiert wurden: Familie, Bildung, Verkehrswegebau und so weiter. War beim Verkehrswegebau der Auftraggeber der Staat, der zum Beispiel die Straßen bauen ließ, auf denen das deutsche Kapital seine Waren in die Welt schicken konnte, so ist für heutige »Verkehrswege« die Wirkungssphäre von Staaten zu klein. Das Kapital muss den Ausbau grundlegender Gemeingüter zunehmend selbst in die Hand nehmen. Welches Unternehmen welchen Anteil am Aufwand übernimmt, ist ökonomisch umkämpft, der Nutzen für das Kapital insgesamt aber größer, als wenn jedes Einzelkapital versuchen würde, seine eigene Plattform zu entwickeln. Grundlage ist jedenfalls das anderweitig stattfindende lohnende Geschäft. Mehr Open Source kennzeichnet eine Veränderung im Produktionsprozess des Kapitals – aber ist kein Zeichen für eine Commonisierung der Gesellschaft.
Historischer Materialismus durch die Hintertür
Einige der Commons-Theoretiker sind davon überzeugt, dass der technische Fortschritt den Kapitalismus auf lange Sicht schlicht abschaffen wird. So geht etwa Jeremy Rifkin davon aus, dass irgendwann jeder einen 3D-Drucker im Wohnzimmer stehen hat. Wäre das der Fall, würden die Leute nicht mehr ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, sondern nur noch peer to peer Baupläne für alles Benötigte austauschen.
Zwar hat jede vernünftige Kritik des Bestehenden Momente von Utopismus. Doch von Rifkins Umwälzung der technischen Grundlage menschlichen Lebens sind wir noch arg weit entfernt. In den letzten Jahren ist die Anzahl von Menschen, die als Wanderarbeiter in China oder in pakistanischen Sweatshops schuften, größer geworden, nicht konkret 1/17 37 kleiner, und für die bietet der 3D-Drucker auf absehbare Zeit keine Perspektive. Auch längerfristig wird das »Internet der Dinge« ohne Vergesellschaftung der Verfügungsmacht über Rohstoffe, Wasser und Boden keine humanisierenden Wirkungen haben. Doch bei Rifkin hat sich die Produktion scheinbar völlig von ihren stofflichen Grundlagen emanzipiert.
Andere Commons-Theoretiker wie Stefan Meretz, neben Siefkes wichtigster Autor bei »Keimform.de«, sind zwar ebenfalls der Auffassung, dass der Kapitalismus von der Commons-Ökonomie abgelöst werden wird, aber nicht allein aufgrund technischer Entwicklungen. Vielmehr sorge die kapitalistische Krise dafür, dass die »Systemkohärenz« verlorengehe und notwendige Aufgaben, denen Staat und Kapital nicht (mehr) gewachsen sind, von Commons übernommen werden müssten – so werde die Gesellschaft Schritt für Schritt commonisiert.
Es ist ein merkwürdig harmonistisches Bild gesellschaftlicher Veränderungsprozesse, das hier gezeichnet wird. Die Systemkrise führt dazu, dass Menschen durch das Ausbleiben des Lohns massenhaft die Lebensgrundlage abhanden kommt. Das mit Urban Gardening und Tauschbörsen auffangen zu wollen, ist absurd. Statt dessen müsste die Eigentumsfrage gestellt werden. Doch vor gesellschaftlichen Kämpfen, ja, vor der politischen Ebene insgesamt schreckt die Commons-Theorie zurück.
Autoritäre Krisenlösungsversuche von Staat und Kapital und faschistoide »Bürgerbewegungen« spielen in der Commons-Theorie keine Rolle. Ein Common kann noch so ökospießermäßig oder patriarchal geprägt sein und doch kritikfrei Erwähnung in einer Commons-Publikation finden. Kämpfe gegen das EU-Grenzregime, gegen Nazis, gegen Rassismus tauchen höchstens als Nebengeräusche der Commons-Projekte auf. Politik außerhalb lokaler Commons ist anscheinend nie so emanzipativ wie die Altkleidertauschbörse nebenan.
Bezeichnenderweise wird diese Sicht selbst dann beibehalten, wenn tatsächlich einmal Kollektive darangehen, die Scherben kapitalistischen Wirtschaftens zu etwas Besserem zusammenzukitten. Auf »Keimform.de« kann man rund 500 Hinweise auf Wikipedia finden, aber nichts Substantielles zu den zahlreichen, von Arbeitern besetzten Fabriken in Südeuropa oder Lateinamerika. Diese realen »Commons«, die in vielfältigen gesellschaftlichen Kämpfen stehen, sind hier bewusster als die Commons-Theorie, die sie doch eigentlich reflektierend begleiten will. Aber angeeignete Großbetriebe oder auch besetzte Universitäten, Kollektive also, die sich nicht mit ihrer peermäßigen Ressourcennutzung bescheiden wollen, passen Keimform & Co. einfach nicht ins Konzept.

Commonismus statt Kommunismus?

Die »linke« Commons-Theorie teilt mit dem Ostrom-Flügel die Vorstellung, Commons bestünden aus Menschen, die »ihre« Ressourcen gemeinschaftlich nutzen. Das ist im IT-Bereich, so scheint’s, global möglich, führt in allen »stofflicheren« Bereichen der Produktion aber zu einer gedanklichen »Bindung an die Scholle« – vermutlich unbeabsichtigt. Dabei käme es in einer »freien Assoziation« darauf an, auch die Abhängigkeit von »eigenen« Produktionsmitteln und dem »heimischen« Kleinkollektiv aufzuheben. Doch das ginge nur auf gesellschaftlicher Ebene, die es in der Commons-Theorie nicht gibt.
Die hat im politischen Umgang mit Interessenkonflikten eine entscheidende Schwachstelle. Meretz fallen dazu nur »Open Space, Worldcafé, systemisches Konsensieren« ein, Methoden, die, wie Siefkes ihn zu Recht kritisiert, allenfalls im Bereich kleiner Gruppen einen Sinn haben. Stigmergie wiederum funktioniert am besten im körperlosen Cyberspace. Zwischen beschaulichem Commons-Projekt einerseits und den Weiten des Internets andererseits klafft eine theoretische und praktische Lücke, die die Commons-Theorie nicht zu schließen vermag.
Angesprochen auf politische Entscheidungsfindung erklärte Christian Siefkes kürzlich in Leipzig, er habe gar nichts gegen politische Verfahren wie Delegation in der Commons-Gesellschaft – vielleicht könne man die Delegierten dann einfach auslosen. Das hat höchstens dann einen Sinn, wenn man sich Gesellschaft als eine homogene Einheit von Commons-Bauern oder Internet-Termiten denkt. Gäbe es keine sozialen Gruppen mehr, entfiele auch das Problem der Repräsentanz.
Von Kommunismus hält die Commons-Theorie wenig. Nach Siefkes läuft jeder noch so demokratisch gefasste gesellschaftliche Wirtschaftsplan auf Wertrechnerei und damit praktisch auf Kapitalismus hinaus. Auf diese Idee kann man nur kommen, wenn man jede Auseinandersetzung mit anarcho-kommunistischen, syndikalistischen oder rätekommunistischen Konzepten vermeidet. Dabei gäbe es hier sogar Anknüpfungsmöglichkeiten an »stigmergische« Methoden, vielleicht nicht als Grundlage, aber doch als partielle Ergänzung politischer Verfahren. Eine solche Anknüpfung ist von der Commons-Theorie selbst nicht zu erwarten. Aber wer weiß? Vielleicht findet eine Integration einiger ihrer Ideen in der linksradikalen politischen Praxis statt. Erfahrungen damit kann man dann hinterher bei Wikipedia diskutieren.

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Open Borders und Sozialismus

8. Februar 2017 29 Kommentare

Ausgangspunkt dieses Threads war folgendes:
Hoxha hat mich (zur Situation in einem siegreichen sozialistischen Gebiet, wo es bis dahin um die Frage der Arbeitszeit gegangen war) gefragt:

„Und was ist mit den Flüchtlingen? Gäbe es eine Obergrenze? Und wenn es eine Obergrenze gibt, gibt es dann auch Abschiebungen und Grenzzäune?“

Ich habe ihm recht allgemein gehalten, wie sonst wäre das heutzutage denn auch möglich, folgendes geantwortet:

„Wahrscheinlich gäbe es sowohl in einer Situation, wo die siegreichen Kommunisten auf einer vergleichsweise „reichen“ Insel in einer ansonsten weiterhin kapitalistischen Welt gesiegt haben, als auch dann, wenn es eine arme Weltecke wäre, Menschen, die in den Sozialismus wollen, teils aus bewußt politischen Gründen (es gab ja in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auch etliche Westdeutsche, die bewußt in die DDR gezogen sind), und sicherlich auch viele aus rein wirtschaftlichen Gründen. Und solche Umzüge würden, wie früher auch in der SU oder der VR China auch viele Menschen *im* sozialistischen Gebiet machen wollen.
Stalin und Mao haben es sich einfach und den Menschen schwer gemacht. Da wurde solches Flüchtlingswesen einfach verboten und mit der Staatsmacht auch durchgesetzt, da gab es zwar keine Grenzzäune aber dafür Lagerzäune.
Angesichts der höchstwahrscheinlich kurzfristig nicht für alle Menschen, die im sozialistischen Gebiet leben und/oder leben wollen, herstellbaren gleichen Lebensverhältnisse wird es da wohl eine Mischung aus Überzeugungsarbeit sowohl gegenüber den Umzugswilligen geben, mit dem Ziel, daß die doch erstmal bleiben wollen, wo sie sind, als auch gegenüber den im Vergleich besser dastehenden (zumeist Städtern nehme ich an) geben, denen man beibringen muß, doch eine ganze Menge der anderen reinzulassen. Solche ideologische Arbeit fällt nur in dem Maße weg, wie die Gründe wegfallen, die die Leute umziehen lassen wollen.“

Worauf der Stalinist, wie zu erwarten, erwidert hat:

„Man sieht: Sozialismus heisst auch Härten selbstbewusst zu exekutieren, ohne dass man sie noch auf „Sachzwänge“ schieben könnte. Er braucht Leute, die sich die Finger schmutzig machen. Darum gewinnt auch immer Stalin.“

Dann habe ich etwas rumgegoogelt, was eigentlich die Linke Opposition in der Sowjetunion und insbesondere Trotzki zur Frage der Migrationsbewegungen im Sozialismus gesagt haben. Bekanntlich hat ja die Sowjetunion recht nahtlos an das alte zaristische System der Verhinderung des Zuzugs der armen Landbevölkerung in die Städte durch ein rigides Ausweissystem angeknüpft und in der VR China durften Bauern auch keine Städter werden. Jetzt hat Hoxha hier diese stalinistische Politik, die ja bis in jüngste Tage zumindest formell Bestand gehabt hat, explizit verteidigt.
Nun wollte ich dazu was Historisches bringen, wurde aber bisher noch nicht fündig. Ich habe zuerst bei der IKL gesucht, die sich bekanntlich im Wesentlichen positiv auf die sozialen Verhältnisse der Sowjetunion bezieht (die sei ein gegen den Imprialismus und konterrevolutionäre Bestrebungen zu verteidigender „degenerierter Arbeiterstaat“ gewesen) , aber außer deren Opposition zur Open-Border-Losung für den Imperialismus nichts gefunden. Auch die IBT, eine Abspaltung von der IKL, teilt die Ablehnung der IKL gegen jegliche Immigrationsgesetze *im* Imperialismus geht aber mit keiner Silbe auf die Beschränkungen in der Sowjetunion und der VR China ein. Beide trotzkistischen Organisationen sind aber Gegner der Zuwanderung von Han-Chinesen nach Tibet, weil damit die nationale Selbstbestimmung der Tibeter unterlaufen würde.
Ein angefragter Blogger hat mich dann auf einen auch bei Facebook aktiven Trotzkisten verwiesen:
„“Wladek [Flakin, RIO] hatte sich vor längerer Zeit in Verteidigung der Parole „Offene Grenzen“ auf Art. 20 Grundgesetz der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik von 1918 berufen:
Dort hieß es:
„Ausgehend von der Solidarität der Werktätigen aller Nationen, gewährt die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik den Ausländern, die auf dem Territorium der Russischen Republik wohnen und einer Beschäftigung nachgehen, die zur Arbeiterklasse oder zu der keine fremde Arbeit ausnutzenden Bauernschaft gehören, alle politischen Rechte der russischen Bürger und ermächtigt die örtlichen Sowjets, solchen Ausländern ohne jegliche erschwerende Formalitäten die Rechte der russischen Staatsbürgerschaft zu verleihen.“
Es folgten in Art. 21 und 22:
„Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik gewährt allen Ausländern, die wegen politischer oder religiöser Vergehen verfolgt werden, das Asylrecht.“
„Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik erkennt den Bürgern, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse und Nationalität, die gleichen Rechte zu und erklärt, daß eine aus Rasse oder Nationalität abgeleitete Festlegung oder Zulassung irgendwelcher oder Vorrechte sowie jegliche Unterdrückung nationaler Minderheiten oder Beschränkung ihrer Gleichberechtigung im Widerspruch zu den Grundgesetzen der Republik stehen.“
Bürger“ meint hier sicherlich „Staatsangehörige“ (i.U. zu den „Ausländern“ in Art. 20); und „Rasse“ und „Nationalität“ das, was sich die VerfassungsgeberInnen als (verschiedene) „Rassen“ und „Nationalitäten“ INNERhalb der RSFSR vorgestellt hatten. S. Art. 2: „Die Sowjetrepublik Rußland wird auf Grund eines freien Bundes freier Nationen, als Föderation nationaler Sowjetrepubliken errichtet.
Der Blogger hat noch hinzugefügt: „Gleiche Rechte für alle, die schon „wohnen und einer Beschäftigung nachgehen“ etc., ist freilich etwas anderes als unregulierte Einreise und Niederlassung. Und Asylrecht ist auch etwas anderes als „Offene Grenzen“ – womit allerdings noch nicht gesagt ist, daß dieses Verfassungsbestimmungen mit den in ihnen enthaltenen Begrenzungen politisch richtig waren.“
Meine Antwort dazu war:
„Nur mein spezifisches Problem wird damit nicht geklärt: Welche Möglichkeiten und Rechte hatten denn die Menschen *in* der Sowjetunion? Durch das in den 30er Jahren unter Stalin eingeführte strenge Regiment des inneren Paßes („Propiska“) sollte und wurde doch ein De-Facto-Grenzregime wieder eingeführt (so etwas hatte es ja schon im Zarismus gegeben). Nicht aus politischen Gründen, jedenfalls nicht in erster Linie, sondern ganz profan, um den Zuzug von armer Landbevölkerung in die Städte unmöglich zu machen, denn dort schien den Regierenden das Boot offensichtlich doch schon voll zu sein. Und so sahen das die Maoisten in der VR China auch. Wie sie das konkret hinorganisiert haben, daß die armen Bauern nicht in die Städte umgezogen sind, weiß ich nicht, jedenfalls gab es das Riesenheer der Migranten, die die Billigarbeiterjobs in den Städten besetzt haben, wohl erst in großem Ausmaß seit Deng.
Was ich an Art. 20 bis22 der Verfassung der UdSSR nicht verstehe, wie deren Juristen da einerseits davon reden „Bürgern, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse und Nationalität, die gleichen Rechte“ zuzubilligen und dann obendrauf oder unten drunter noch ein „Asylrecht“ packen. Zudem ja auch Sowjetbürger gar nicht „gleiche“ Rechte hatten, sondern es ein Zweiklassensystem gab, wo die Bewohner der priviligierten Städte abgeschottet waren von den armen Provinzlern.
Auf jeden Fall ist damit für all die Wirtschaftsmigranten unserer Tage nicht klar, was Kommunisten ihnen für eine sozialistische Zukunft eigentlich rechtlich und was die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse angeht, anzubieten haben. Würde sich an der „Festung Europa“ denn überhaupt was ändern, wenn Anti-Open-Borders-Kommunisten dort die Macht erringen könnten?“
Ich habe zudem noch TaP gefragt (ist rechttheoretisch bewandert und hat dazu auch schon Sachen geschrieben) und folgende Anmerkungen bekommen:
„Meine Überlegung war: Falls Wladeks Lesart der Ansprüche der Oktoberrevolution / jungen SU zutreffend wären, könnte ein „erst recht“-Argument vorgebracht werden:
Wenn SOGAR grenz-überschreitende Freizügigkeit versprochen/angestrebte wurde, dann ERST RECHT inländische.
Zum Juristischen:
> Was ich an Art. 20 bis 22 der Verfassung der UdSSR nicht verstehe, wie > deren Juristen da einerseits davon reden „Bürgern, unabhängig von > ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse und Nationalität, die gleichen > Rechte“ zuzubilligen und dann obendrauf oder unten drunter noch ein > „Asylrecht“ packen. Diesbzgl. kommen zwei Antworten in Betracht:
++ Die großzügigere Antwort würde lauten: Wer es faktisch über die Grenze geschafft sowie Wohnung und Arbeit gefunden hat etc., darf unabhängig vom Asylrecht bleiben. Von den Andere bekommen diejenige, die „wegen politischer oder religiöser Vergehen verfolgt werden“, Asyl – und können deshalb bleiben.
++ Die restriktivere Antwort lauten:
Beide Vorschriften sind auf grundsätzlich unterschiedlichen Ebenen angesiedelt:
++ Das Asylrecht ist eine Einreise- und Bleiben-dürfen-Vorschrift.
++ InländerInnen haben und brauchen keine Einreisefreiheit, weil sie ja eh schon da sind – also gibt es insoweit auch kein InländerInnen-Recht, das in gleicherweise für AusländerInnen gelten könnte.
Außerdem könnte evtl. noch argumentiert werden, vorausgesetzt sei, daß es sich um legale Wohnung und Arbeit handelt – und wer die nicht hat, weil illegal eingereist, hat also auch keine Anspruch gleiche Rechte.
Und für diejenigen, die nicht durch das Raster fallen, gilt hinsichtlich der Rechtsfolgen:
++ Art. 20 spricht von „alle politischen Rechte der russischen Bürger“ – politische Rechte wäre jedenfalls nach bundesrepublikanischem Verständnis – pi mal Daumen – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Wahlrecht (i.U. zu bürgerlichen und sozialen Rechten).
++ Selbst wenn wir diese Einschränkung außer Acht lassen, heißt gleiche Rechte nur: Wenn InländerInnen unter bestimmten Voraussetzungen eine bestimmte Wohnsitz-Pflicht auferlegt werden kann, dann auch AusländerInnen.
Dito bzgl.: „NiemandE hat das Recht, in eine (Groß)Stadt zu ziehen, aber diejenigen, die dort schon ist, dürfen dort auch bleiben.“
++ Und zur bürgerlichen „Gleichheit vor dem Gesetz“: Diesbzgl. gibt es zwei grundlegend unterschiedliche Verständnisse (die zu erläutern ich mir hier spare), aber nach keiner der beiden Konzeptionen ist dem Gesetzgeber generell verboten, bestimmte Rechtsfolgen an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen: Mensch ermordet —> lebenslang in den Knast; keine Straftat begangenen —> nicht in den Knast; Abitur bestanden —-> Hochschulzugangsberechtigung; Abitur nicht bestanden (oder nicht einmal versucht) —> keine Hochschulzugangsberechtigung.
Art. 22 bedeutet nun, daß alles, was russische Staatsangehörige der RSFSR dürfen, auch tatarische Staatsangehörige der RSFSR dürfen bzw. daß Letzteren nicht etwas deshalb verboten werden darf, weil sie TatarInnen sind, was RussInnen erlaubt ist (weil sie RussInnen sind).
Art. 22 verbietet also BESTIMMTE Differenzierungskriterien („Rasse und Nationalität“) (innerhalb der Staatsangehörigen RSFSR), während er bspw. Differenzierung zwischen Stadt- und Landbevölkerung; selbständigen BäuerInnen und lohnabhängigen ArbeiterInnen etc. nicht verbietet.
Genauso verbietet Art. 20 – begrenzt auf den Bereich der politischen Rechte – Differenzierungen zwischen einerseits Staatsangehörigen der RSFSR und andererseits „Ausländern, die auf dem Territorium der Russischen Republik wohnen und einer Beschäftigung nachgehen, die zur Arbeiterklasse oder zu der keine fremde Arbeit ausnutzenden Bauernschaft gehören“, während Differenzierung zwischen Staatsangehörigen und AusländerInnen sehr wohl zulässig sind, soweit es NICHT die POLITISCHEN Rechte betrifft.“

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