Keinort zu Krim: Das Volk und die Staatsmacht – wer dient hier wem?
Im Thread „Hoch lebe die Korrelation“ gab es zum Schluß einen Hinweis von Jacko auf einen Artikel von Peter Schadt/KeinOrt:
„Dresden – Verfechter deutscher Wesenseinheit
stören deutsche Einheitsfeier:
„Volksverräter“
http://keinort.de/?p=1021“
Krim hat darauf dort geantwortet:
„Der Artikel auf dem Blog von Peter Schadt ist mal wieder ein typisches Beispiel der GSPschen Dämlichkeit, die sich selbst austrickst, um die Tatsache, dass sich das Volk als Volk sieht und damit eine Gemeinsamkeit hat, also das Volk i s t, zu leugnen.
Die Argumentation ist immer dieselbe. …“
Peter Schadt hat nun auf Facebook folgenden Beitrag als Antwort geschrieben:
„Hier die Antwort von KeinOrt auf die Kritik von Krim – interessant nicht nur für die Leserinnen und Leser des Neoprene Blogs, sondern für alle, die sich über das Verhältnis von Volk und Staat klarwerden wollen.“
Der Artikel auf KeinOrt:
„Das Volk und die Staatsmacht – wer dient hier wem?
Völker- und staatsrechtlich ist ein Staat durch drei Merkmale gekennzeichnet: ein Staatsgebiet, ein auf diesem ansässiges Staatsvolk und eine Staatsgewalt, die auf diesem Gebiet über das Staatsvolk hoheitliche Macht ausübt. Die Staatsgewalt hat das Gewaltmonopol inne, was heißt, dass es staatlichen Organen vorbehalten ist, „unmittelbaren physischen Zwang“ auf die zum Staatsvolk zählenden Menschen auszuüben. (alles wikipedia)
Sinn und Zweck das Ganzen ist aber nicht, diese Menschen zu unterdrücken. Sie dürfen und sollen vielmehr alle gleichermaßen ihre Interessen verfolgen – im Rahmen des gesetzlich Erlaubten und Gebotenen. In einem „modernen“ Staat – das sind heutzutage so gut wie alle – gehören dazu zuallererst Garantie und Schutz des Eigentums. Alle Mitglieder des Volkes dürfen nicht nur, sondern sollen für ihr materielles Wohlergehen sorgen, indem sie Eigentum erwerben, nutzen und mehren. Das heißt für die, die über Eigentum, über Geld verfügen etwas anderes als für die, die keines haben. Deren Existenz ist dann davon abhängig, dass andere, die welches haben, sie für dessen Vermehrung arbeiten lassen. Und diese Vermehrung klappt um so besser, je mehr sie arbeiten und je weniger sie vom Arbeitsresultat abkriegen. Die Behandlung aller – gleichgültig, über welche Mittel sie verfügen – als freie und gleiche Personen sichert den Mittellosen ihre Mittellosigkeit und den Bemittelten das Wachstum ihres als Kapital eingesetzten Eigentums.
Vom Reichtum, der auf diese Weise zustande kommt, greift der Staat das Seine ab. Er garantiert diese Verhältnisse schließlich, um die eigennützigen ökonomischen Anstrengungen seiner Bürger zur Quelle seiner Machtmittel und zum Instrument seines Erfolgs gegen andere staatliche Souveräne zu machen.
Die Privateigentümer konkurrieren gegeneinander und nehmen einander dabei als Quelle und Mittel des jeweils eigenen Gelderwerbs, als Lieferanten und Käufer von Waren und Dienstleistungen in Anspruch. Dieses Zusammenwirken von einander entgegenstehenden ökonomischen Interessen kann gesellschaftlich nur funktionieren, wenn eine über den Konkurrenten stehende Macht diese zusammenzwingt und ihrer Interessenverfolgung die dafür nötigen Schranken setzt. Diese Gewalt beaufsichtigt und regelt das Gegeneinander der Kapitalisten und das Gegeneinander von Kapitalisten und Lohnarbeitern. Ersteren sichert sie rechtlich die Anerkennung und Respektierung ihres Eigentums (Vertrags-, Patent-, Bank-, …recht) und die sachlichen Voraussetzungen für ihre Geschäftstätigkeit (Verkehrs- und Nachrichtenwesen, Forschung und Lehre, „Schutz“ der natürlichen Ressourcen …), die sie mangels Rentabilität selbst nicht schaffen oder wegen Rentabilität ruinieren. Letztere, also die Lohnarbeiter, würden durch das Gewinninteresse ihrer Arbeitgeber zugrunde gerichtet, wenn Arbeits-, Sozial- und sonstiges Recht nicht dafür sorgte, dass sie ihre marktwirtschaftliche Rolle überhaupt aushalten und damit ausfüllen können. Die kapitalistische Konkurrenzgesellschaft für die einen möglich/profitabel, für die anderen aushaltbar zu machen, das ist – wenn man es so nennen will – der Dienst, den der bürgerliche Staat seinem Volk leistet.
Auf dieser Basis halten Angehörige aller Klassen und Stände eine staatliche Herrschaft für nützlich, die mit keinem Einzelinteresse zusammenfällt und staatliches Interesse = das „Gemeinwohl“ gegen die Privatsubjekte durchsetzt. Dabei wollen alle, dass das eigene Interesse den Rang eines hoheitlich geschützten Rechts erhält – und andere in die Pflicht genommen werden. Dieses Bedürfnis und damit der positive Bezug auf „ihre“ Herrschaft ist den unterschiedlichsten sozialen Charakteren im Volk gemeinsam. Auch die, bei denen sich mangels produktiven Eigentums Wohlstand nicht einstellt, nehmen den Umstand, dass sich alles Lebensnotwendige in der Hand von Privateigentümern befindet, als die Verhältnisse, mit denen sie zurechtzukommen haben. Und dass dieses Zurechtkommen ihnen erhebliche Schwierigkeiten bereitet, bringt sie nicht dazu, die in diesen Verhältnissen geltenden marktwirtschaftlichen Grundsätze negativ zu beurteilen. Die sind ja nun mal „wie sie sind“, und in denen wollen sie materiellen Erfolg erzielen. Sie sehen auch davon ab, dass es staatliches Werk ist, das sie auf gegensätzliche Interessen und Mittel verpflichtet, und wenden sich mit der Bitte um Abhilfe von Übeln aller Art ausgerechnet an den Urheber und Garanten der geltenden Geschäftsordnung. Ihre Regierung soll dafür sorgen, dass sie im Konkurrenzkampf zu dem kommen, was ihnen „gerechterweise“ zusteht. Jeder „soziale Missstand“ beweist ihnen nur deren „Versagen“ und die Notwendigkeit einer „guten“ Herrschaft, die sich der Betreuung und Bewältigung der Missstände machtvoll annimmt.
Die Rechten wollen an Stelle einer souveränen Macht, die sich der Konkurrenz nützlich macht, einen Souverän setzen, der die Konkurrenz als Staatsdienst organisiert. Eine gute Führung leistet ihrem Volk den Dienst, alle Volksgenossen in Dienst zu nehmen – für die Sache des Volkes. Die besteht für sie darin, sich unter dieser Führung gegenüber allem, was im Land und weltweit nicht zum Volk gehört, zu behaupten und durchzusetzen. Nationalsozialisten und ihre modernen Apologeten kennen und kritisieren keine Ausbeutung. Sie kennen Unternehmer, Arbeiter usw. nur als Volksgenossen, die jeweils an ihrem Platz der völkischen Gemeinschaft und dem Vaterland dienstbar sind. Und sie werfen den derzeit Regierenden vor, diese Dienste nicht richtig in Anspruch zu nehmen und zu ermöglichen. Soziale Missstände im Volk sind für sie immer nur der Beweis, dass die Regierung den Volksgenossen eine pflichtgemäße Lebensführung und die Förderung, die ihnen dafür zustünde vorenthält. Statt dem eigenen Volk dient sie volksfremden Interessen. Beweis heutzutage: Hier werden massenweise Ausländer untergebracht. Wenn die Führung das tut, nimmt sie ihren Gevolksleuten was weg – Geld, Kultur, Arbeitsplätze bla, bla ….
Dafür kriegen die Rechten derzeit viel Zuspruch – auch von den Armen und den Arbeitern. Die setzen auf ihre Erwerbsquelle, die Lohnarbeit, und werden rechtsradikal, wenn die Ordnung nicht leistet, was sie sich von ihr erwarten, also in ihrem Urteil die Einheit von Staat und Volk untergräbt.
Das Setzen auf die Erwerbsquelle Lohnarbeit und auf die übergeordnete Staatsmacht, die ihnen den Zwang zum Geldverdienen und damit zur Lohnarbeit aufnötigt, sollten diese Leute lassen, weil sie damit Verhältnisse affirmieren, die ihnen schaden. Und den dämlichen (und brutalen) Übergang zum Ausländerhass auch, denn der Schaden, den sie haben, kommt nicht von den Ausländern, sondern von den eigenen Volksgenossen und ihrer Führungsmacht!
Mehr wie immer auf http://www.keinort.de