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Krölls zur Kritik der Psychologie (Vortrag 10.05.12 in Augsburg)

24. Mai 2012

Ich habe das Skript des Vor­trags von Al­bert Krölls zu sei­nem Vor­trag zur Kri­tik der Psy­cho­lo­gie vom 10.​05.​2012 in Augs­burg, daß KoKa Augsburg veröffentlicht hat, umformatiert und in den Download-Bereich unter Diverses gestellt.

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  1. Neues_Proto
    25. Juli 2018, 16:32 | #1

    Protokoll des Jour fixe 06.07.18
    Debatte über eine Zuschrift
    https://de.gegenstandpunkt.com/sites/default/files/artikel/leserbrief-psychologie.pdf
    zu „Die Psychologie des bürgerlichen Individuums“ (GS- Verlag 2002)
    https://de.gegenstandpunkt.com/publikationen/buchangebot/psychologie-buergerlichen-individuums
    – kritisch besprochen in GS 2-18
    https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/zuschrift-zu-psychologie-buergerlichen-individuums
    „Ein offensichtlich psychologisch tätiger Mensch hat sich die Mühe gemacht, unser Buch zur „Psychologie des bürgerlichen Individuums“ durchzulesen und in einem Leserbrief sehr sorgfältig versucht uns nachzuweisen, dass unsere Ableitung verkehrt ist. Die Logik seiner Kritik besteht in der Konfrontation mit seiner Behauptung, dass alles ganz anders sei. Er begründet nicht, warum er unsere Behauptungen über die Entstehung von Neurosen für völlig falsch hält, sondern beruft sich auf einschlägige Argumente der Wissenschaft als eine Art von Faktum. Die Erklärung des Zustandekommens von Neurosen bietet er in der Form einer leicht nachvollziehbaren, für jeden doch selbstverständlich einzusehenden Folge von Schlüssen an: Das ganz natürliche Bedürfnis eines Kindes nach liebevoller Behandlung stößt bei den Eltern auf Ablehnung. Daraus entsteht – grob zusammengefasst – beim Kind Wut, aus der wird Angst und die wiederum verfestigt sich, weil sie sich eben nicht gegen die Eltern, von denen es abhängig ist, äußern darf. Letztendlich wird daraus ein Seelendefekt des Kindes, der sich später im Erwachsenenleben als Angstneurose, als ein nicht intaktes Seelenleben des Erwachsenen äußert.
    Eines ist sicher nicht abzustreiten: Die Welt ist voll von Menschen, die irgendwie Probleme haben, die entweder von ihrer Nichtigkeit oder von ihrer Großartigkeit überzeugt sind. Aber den logischen Zusammenhang zwischen der Neurose eines Erwachsenen und der Kindheitserfahrung ‚Ablehnung durch die Eltern’, diese behauptete Kausalkette, halten wir in jedem Schritt für nicht plausibel, sondern für eine Interpretation, die zwei grundlegende Annahmen unterstellt, für die der Autor gar nicht wirbt, sondern die er für einen einfachen, nicht erklärungsbedürftigen Tatbestand hält: Erstens, dass in dem Menschen eine psychische Störung vorliegt und dass zweitens diese psychische Störung durch Kindheitserlebnissen bewirkt sein muss.
    Es gilt zu klären, inwieweit diese beiden Behauptungen eine Interpretation sind bzw. worin die Verwandlung besteht, die der Autor da macht.
    Es ist ja immerhin so, dass Neurotiker stören. Die stören sich selber mit ihrer Angst (‚Wegen meiner Angst kann ich dies und jenes nicht tun, nicht mehr arbeiten gehen, der ganz normale Alltag geht nicht mehr …‘). Und sie stören auch andere (‚Du musst Verständnis für meine Angst haben, darfst mich nicht alleine lassen …‘).
    (…)
    https://de.gegenstandpunkt.com/sites/default/files/jf-protokolle/jf180716-zuschriftpsychologie.pdf

  2. Hinweis
    15. September 2018, 06:35 | #2

    Johannes Schillo: „Burn-out? – Selber schuld!“
    „Zivilisationskrankheiten“ und ihre Ursachen
    Wie das Auswege-Magazin am 2. September 2018 meldete, ist es jetzt amtlich: Das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 27.4.2018, L 3 U 233/151) hat festgestellt, dass psychische Erkrankungen aufgrund von Stress keine Berufskrankheiten sind. Das Gericht hat noch einmal den grundsätzlichen Sachverhalt festgehalten, dass laut SGB VII Berufskrankheiten nur solche Krankheiten sind, „die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet“.
    Die Entscheidung fel, nachdem ein Berufstätiger wegen unerträglichen Arbeitsdrucks und fortwährender Überlastung auf Anerkennung seiner psychischen Leiden als (bzw. Gleichbehandlung mit) einer Berufskrankheit geklagt und dazu umfangreiches Material vorgelegt hate. Das Gericht wollte die geschilderte Arbeitshetze und -beanspruchung gar nicht bezweifeln, der „Vortrag des Klägers“ könne „vollumfänglich als zutreffend und wahr unterstellt werden“. Das half aber trotzdem nichts. Die Klage wurde abgelehnt. Die Begründung ging ganz einfach: In den staatlichen Listen sind die „geltend gemachten psychischen Erkrankungen“ nicht aufgeführt („Neurasthenie und schwere Depression ebenso wenig wie ein sog. Burnout-Syndrom“). Vielmehr wird eine Vielzahl von berufichen, aber vor allem auch privaten, sozialen und genetischen Faktoren als Ursachen depressiver Störungen diskutiert, was in der Medizin mit dem Begriff der ‚Multikausalität‘ beschrieben wird.“ Das Skandalöse bei dieser Entscheidung ist: Es handelt sich um keinen Fehlgriff, sondern genau so sieht der gängige gesundheitspolitische Umgang mit den medizinischen Fortschritten in Sachen Massenkrankheiten aus. Ein Grund, sich damit abzufnden, ist das natürlich nicht…
    Macht unsere Gesellschaft krank ? …
    magazin-auswege.de – 10.9.2t018
    https://www.magazin-auswege.de/data/2018/09/Schillo_Burnout.pdf

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