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Meinung vor Gericht: Inge Viet verurteilt

24. November 2011

Wie man unter anderem der „jungen Welt“ entnehmen kann, sind die beiden Antimilitaristen Inge Viet und Thies Gleiss vom Landgericht Berlin wegen ihrer Meinungen zur Bundeswehr und deren Kriegen verurteilt worden (hier ein weiterer Kommentar).

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  1. Levine
    25. November 2011, 08:27 | #1

    Wenn man den Artikel in der JW liest, dann erfährt man, dass Thies Gleiss nicht verurteilt, sondern freigesprochen wurde. Das sollte kein Anlaß sein seine Meinung über den Staat zu ändern, aber vielleicht die Überschrift zu dem Hinweis.

  2. stankovic
    25. November 2011, 19:14 | #2

    Was soll es denn bringen – das Abfackeln von Bundeswehr-Ausrüstung? Wenn eine Befürworterin deratrtiger Aktionen diese als legitim bezeichnet, so gesteht sie ein, dass sie keinen praktischen Zweck benennen kann, der als Begründung sonst herhalten könnte. Wer beispielsweise mit Zerstörung militärischen Zeugs einen Krieg verhindert und genau das beabsichtigt hat, wird sich nicht darum scheren, ob er Legitimität beanspruchen kann, sondern den erfolgreich verwirklichten Zweck auf seiner Seite wissen. Das diejenigen, gegen die sich der Zweck richtet, keinesfalls erfreut über die Zerstörung ihrer Machtmittel sind, versteht sich von selbst – auch wenn ein paar angezündete Autos lediglich symbolische Bedeutung besitzen. Um zu sagen, dass ein BRD_Krieg scheisse ist, sollte man nicht seine Existenz ruinieren oder gar in den Knast einwandern – es lohnt sich nicht! Auch hätte Fr. Viett, die bekanntermaßen in ärmlichen Verhältnissen lebt, das Geld lieber für etwas anderes einplanen sollen als für die staatliche Rache an einem dummen Spruch.

  3. stankovic
    25. November 2011, 20:35 | #3

    „Das diejenigen, gegen die sich der Zweck richtet, keinesfalls erfreut über die Zerstörung ihrer Machtmittel sind, versteht sich von selbst – auch wenn ein paar angezündete Autos lediglich symbolische Bedeutung besitzen.“
    Da strauchelt die Argumentation: ich wollte ja eigentlich darauf hinaus, dass ein die Handlung leitender Zweck und eine symbolische Tat, die nach Legitimation schreit, weil kein praktischer Zweck benannt werden kann, sich gegenseitig ausschließen. Entschuldigt!

  4. 25. November 2011, 21:23 | #4

    Was soll das, ausgerechnet dann, wenn der Staat gegen eine von ihm als linke Gegnerin angesehene Genossin vorgeht, die Frage zu stellen, was das soll, was die macht? Inge Viet hat sich politisch programmatisch wahrscheinlich gar nicht mal so fürchterlich verändert von ihrer berühmten Aktivistenzeit hin zu ihrem jetzigen propagandistischen Softstalinismus (ich gebe gerne zu, daß ich das nicht allzu genau verfolgt habe). Das konnte man schon vor Jahrzehnten kritisieren, manche haben das auch schon damals gemacht, und das kann man natürlich auch heute kritisieren. Aber was hat sowas denn zu tun mit dem jetzigen Gesinnungsurteil??

  5. stankovic
    25. November 2011, 21:56 | #5

    Ausgerechnet jetzt? Wann? Da Genossen verfolgt und an die Wand gestellt werden? Nein, jetzt wo eine Kämpferin mit einer Geldstrafe bedacht wird wegen einer Äußerung, welche die Tatbestandsmerkmale eines strafrechtlichen Paragraphen erfüllt. Da ist echte Solidarität gefragt und die scheint bei dir – aus welchen Gründen auch immer – nicht vereinbar zu sein mit der Frage, ob der Nutzen der gemachten Äußerungen in irgendeinem Verhältnis steht zum Schaden, den sie sich zugezogen hat.
    Könnte dir nicht mal einfallen, dass die an Fr. Viett zu richtenden Frage „Was das soll?“ seinen Grund darin hat, dass man es bescheuert findet, für nichts und wieder nichts zu sitzen oder zu zahlen, also darin, Menschen vor solchen Dummheiten zu bewahren?

  6. 25. November 2011, 23:53 | #6

    „Um zu sagen, dass ein BRD_Krieg scheisse ist, sollte man nicht seine Existenz ruinieren oder gar in den Knast einwandern – es lohnt sich nicht! Auch hätte Fr. Viett, die bekanntermaßen in ärmlichen Verhältnissen lebt, das Geld lieber für etwas anderes einplanen sollen als für die staatliche Rache an einem dummen Spruch.“ Also komm. Da kenn ich aber dümmere Zwecke für die man Geld rausblasen kann und die kritisierst du auch nicht. Ich nehme an die Frau weiß was sie tut und sie weiß auch um die möglichen Folgen. Außerdem ist es nicht ihr anzulasten, wenn der Staat Rache nimmt. Es ist immer noch der Staat der ihre Existenz ruiniert und nicht sie selbst. Das ist die gleiche Folterknechtslogik, mit der letztens schon Libelle ankam. Es ist nicht der Fehler der Opfer, wenn die Gewalthaber sie zu solchen machen.
    Deine Kritik ihrer Absicht teile ich übrigens. Die Frage ob Bundeswehreinsätze oder die Aktionen dagegen legitim sind, ist wirklich das uninteressanteste von der Welt. Darüber hinaus ist es widersprüchlich, eine Aktion die ganz offensichtlich strafbar also nicht legitim ist, als legitim zu bezeichnen. (Sogar die folgenlose Äußerung eine Straftat sei legitim, ist offensichtlich strafbar.) Also spricht sie von einer ideellen Legitimität, die nicht der Staat festlegt, sondern ein Ideal oder ein ideeller Volkswille als dessen Sprecherin sich sich sieht.

  7. eine
    26. November 2011, 10:11 | #7

    „Sogar die folgenlose Äußerung eine Straftat sei legitim, ist offensichtlich strafbar.“
    Das mit der Folgenlosigkeit sieht ein Staat auch anders: Die Frau macht sich mit ihren Äußerungen immerhin der »Störung des öffentlichen Friedens« schuldig, ganz gleich, ob das mit der Legitimität von Privatgewalt irgendjemanden überzeugt. Und wenn jemand wegen »Volksverhetzung« verurteilt wird, ist das ebenfalls die staatliche Mitteilung, dass dessen Meinung NICHT von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Meinen ist also die Äußerung erlaubter Gedanken – und nicht jede Idee geht als Geschmacksfrage durch.

  8. 26. November 2011, 12:20 | #8

    Was den öffentlichen Frieden stört, legt der Staat fest. Dabei muss es sich gar nicht um Gewalt handeln, dass dem Staat der Frieden gestört vorkommt. Es reicht offenbar aus strafbare Gewalt, die nicht vom Staat ausgeht, gut zu heißen.

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