Freerk Huisken, 09/12.08 STAAT UND RELIGION
Als kritischer Nachtrag zum gerade von mir geposteten Artikel der jungen Linken zur Auseinandersetzung mit den Kirchen und ihrer Moral hier ein grundsätzlicherer Artikel zum selben Thema von Freerk Huisken, der hierzu auch schon einen Vortrag bei einem Workshop auf dem Antifa-Kongress in Köln vom 5.-7.9.08 gegen die Anti-Islam-Konferenz der „Rechtspopulisten“ vom 20.09.08 gehalten hatte. (Der Artikel basiert auf den Thesen zu diesem Workshop, die hier zu haben sind.)
I. Religion
Wenn Menschen glauben, gläubig sind, dann ist das immer nur eine „ideelle Zutat“ zu ihrem normalen praktischen Leben, in welchem andere „Gesetze“ herrschen, als diejenigen, die in ihrem Glauben verkündet werden. Ihr praktischer Alltag wird von ihrem Willen und Verstand regiert: Jeder Handgriff bei der Essensvorbereitung, in der Freizeit und im Beruf zeugt davon, dass hier ein individuelles Interesse am Werk ist, das bemüht ist, mit dem verständigen Einsatz zur Verfügung stehender Mittel bestimmte Lebensziele zu erreichen.
Im Glauben werden die Resultate des alltäglichen Wirkens jedoch einer Deutung unterzogen, die nicht mehr von dieser Welt ist. Wer eine Krankheit, eine Entlassung oder ein vergeigtes Examen ernsthaft als Prüfung durch einen Allerhöchsten oder gar als Strafe durch denselben deutet, der verabschiedet sich in dieser Bewältigung nicht aufgegangener irdischer Lebensziele von all dem, was ihm in seinem Alltag selbstverständlich war: Wo im Alltag sein Wille regiert – mag er auch noch so sehr eine Reaktion auf Sachzwänge sein -, wo er seine frei gewählten Interessen verfolgt und dabei überlegt, wie er sie am besten realisieren kann, steht in der Deutung der Resultate durch den gläubigen Menschen alles auf dem Kopf: Nicht sein Wille, sondern der Wille eines erfundenen Allerhöchsten regiert; nicht er verfolgt seine Interessen, sondern ihre Verfolgung wird nach Prüfung durch einen Gott zugelassen oder verworfen, weil nämlich dessen Wille im Himmel und auf Erden geschehe. Die Frage, was er falsch gemacht hat, an welchen irdischen Verhältnissen seine Interessen zuschanden werden, legt sich der gläubige Mensch nicht zur klärenden Beantwortung vor. Er hat bereits die Antwort auf alle Fragen fix und fertig in seinem Glauben.
1a. Wenn Menschen gläubig sind, dann verabschieden sie sich vom ihrem eigenen prüfend urteilenden Verstand. Sie ersetzen ihn durch den Beschluss, ihr Leben im Großen und im Kleinen als Werk eines erfundenen Höchsten zu deuten. (Verstandesverachtung)
1b. Gegen diesen ihren Beschluss lässt sicht nicht argumentieren. Ohne dem Verstand zugängliche, nachprüfbare Gründe anzugeben gilt der Beschluss, weil sie sich zu ihm durchgerungen haben. Deswegen gilt er für sie auch generell und absolut, d.h. eben nicht nur für sie, sondern für alle. (fundamentalistischer Größenwahn)
1c. Folglich wird die Welt aufgeteilt in Gläubige und Ungläubige, die deswegen so heißen, weil sie nicht wahrhaben wollen, was selbstverständlich auch für sie gilt, dass nämlich auch ihr Leben in den Händen des Allerhöchsten liegt. Die erfundene Sicht der Welt ist der Maßstab, an welchem die Gläubigen die Welt sortieren. (Selbstgerechtigkeit)
1d. Indem der gläubige Mensch die Erfindung eines Allerhöchsten teilt, dessen Wille geschehe, macht er diese Erfindung nicht nur zu seiner eigenen, sondern unterwirft sich aus freien Stücken diesen seinen Hirngespinsten. Die gläubige Deutung der Welt wird damit von geistigen Zwangshandlungen beherrscht, die an Formen von „Verrücktheit“ heranreichen. (Glaubenswahn)
2a. Der Inhalt des – christlichen – Glaubens ist geprägt durch eben diese Unterwerfung unter den erfundenen allmächtigen Willen eines Allerhöchsten. Dieser Wille wird anerkennt, ohne dass sein Inhalt bekannt wäre und folglich ohne dass ein Willensinhalt für sich geprüft werden könnte. Ein qua definitionem undurchschaubarer Wille verlangt also unbedingte Gültigkeit. Folglich ist alles, was auf Erden mit den Menschen angestellt wird und Menschen miteinander anstellen, göttlicher Wille. Alles, was der Mensch im Alltag erfährt, hat als Werk des göttlichen Willens gedeutet zu werden – auch wenn es schwer fällt bzw. gerade weil es schwer fällt (Der ungerechte Gott!?). Wo das eigene Leben als Dienst an diesem Willen, der sich nicht in die Karten gucken lässt, gedeutet zu werden hat, da wird nichts als Opferbereitschaft, d.h. Verabschiedung von materiellen irdischen Lebenszielen verlangt.
2b. Der gläubige Mensch definiert sich damit zugleich als ohnmächtig und unwissend; ein harsches Urteil des Menschen über sich selbst, das in merkwürdigem Kontrast zu seiner Selbstgerechtigkeit zu stehen scheint. Der Kontrast löst sich schnell auf, denn dem Gläubigen gilt das als Demut und geistige Bescheidenheit, als Tugenden folglich, die ihn schwer adeln und neues Material für seine Selbstge-rechtigkeit abgeben.
2c.Wenn in der Deutung der irdischen Angelegenheiten jedermann Auftragnehmer des göttlichen Willens ist, dann gilt dies gleichermaßen für Herrscher und Beherrschte. Auch diejenigen, die auf Erden die Herrschaft inne haben und anderen das Leben schwer machen, sind letztlich nur Knechte des Höchsten. Der Größenwahn setzt sich hier fort: Der erfundene Gott steht dem Gläubigen allemal über den real existierenden irdischen Herren, die allerdings – wie die Beherrschten – den göttlichen Willen auch schon mal verfehlen können; was festzustellen natürlich nur Stellvertretern des Allerhöchsten auf Erden möglich und erlaubt ist.
2d. Wenn im Glauben jeder irdische Gegensatz – sei er politisch oder ökonomisch – dem Prinzip nach getilgt ist, dann ist eben Zustimmung zur irdischen Herrschaft, die ihren Frieden mit dem Glauben gemacht hat (vgl.: Staat und Kirche ), sprich: Unterwerfungsbereitschaft unter die irdischen Herren ein Gottesgebot.
3. Gelobt wird am Glauben und seinem Instrumentarium seine Funktion: Trost soll er spenden, Hilfe und Orientierung geben; was auf höchst ungemütliche Zustände verweist. Wann wird Trost gespendet, wann sind (Pfaffen-)Hilfe und Orientierung angesagt? Natürlich nur wenn es einem dreckig geht und zugleich ausgemacht ist, dass auch dies Gottes undurchschaubarer Wille, die Lage also unabänderlich ist. Deswegen ist auch nur Trost geboten und nicht etwa eine Korrektur jener irdischen Umstände, die das Leben zur Mühsal werden lassen, und entsprechend fällt der Trost auch aus: Für alle irdische Mühsal soll der Gläubige letztlich im Jenseits entschädigt werden. Dafür ist allerdings das Aushalten des mühseligen Lebens geboten. Nur darüber erwirbt der Gläubige – so die Verheißung – die Berechtigung zur Entschädigung. Und diese Aussicht auf das eingebildete Anrecht auf Kompensation im Jenseits soll ihm – und das ist der ganze Witz der Funktion der Religion – bereits im Diesseits jene Befriedigung verschaffen, die das irdische Jammertal angeblich erträglicher gestaltet.
4. Ohne – allerdings sehr verwinkelte – Angebote an den Materialismus des Menschen, der nun einmal möchte, dass es ihm zu Lebzeiten gut geht, kommt also auch die Religion nicht aus (vgl. die 1000 Jungfrauen des Koran). Dieses Zugeständnis der Religion zeugt ganz und gar von ihrer weltlichen Bedeutung und ihrem sehr weltlichen Grund. Sie gibt es nur, sie findet nur Anhänger und konstituiert sich nur dort als Kirche, wo das irdische Leben erstens den Menschen mehrheitlich nicht gut bekommt, wo sich zweitens daran nichts Prinzipielles ändern soll und wo drittens die irdische Gesellschaft darauf angewiesen ist, dass die Menschen dabei mitmachen. Dafür stellt sie ein Angebot dar, das ebenso total wie unwiderlegbar ist und das deswegen immer wieder zieht. Im Jenseits wartet die immerwährende Erlösung auf euch, sagt eine Kirche, die knallhart Reklame macht für Demut, Opferbereitschaft und Bescheidenheit – im Diesseits.
II. Staat und Kirche
1. Dass das hierzulande eingerichtete und recht harmonisch ablaufende Verhältnis zwischen Staat und Kirche(n) nicht die ganze Wahrheit über die Beziehungen zwischen „Thron und Altar“ ausmacht , ist den Auseinandersetzungen um die und auf den Islamkonferenzen zu entnehmen. Auf denen geht es um die Frage, ob die Führer der islamischen Glaubensgemeinschaft bereit sind, sich mit ihrer Gemeinde jenen Regeln zu unterwerfen, mit denen der demokratische Staat bisher erfolgreich andere Religionen als nützliche Hilfstruppen erwünschter Sittlichkeit eingespannt hat.
2. Selbstverständlich ist so etwas nämlich nicht – auch nicht für christliche und jüdische Gemeinden. Denn jede Religion, der es mit ihren jeweiligen Zumutungen an den Verstand und den Willen von Erdenbürgern (Verstandesverachtung, Größenwahn, Opfer- und Anpassungsbereitschaft, Selbstge-rechtigkeit und freiwillig gewählte Ohnmacht) gelungen ist, sich zur Weltreligion zu entwickeln, beansprucht erst einmal für sich jene moralische Autorität, die die Staaten des freien Westens für sich reklamieren. Deswegen sind Religionen, die sich national breit machen, immer eine Herausforderung für die herrschende Staatsgewalt.
3. So eine – im Namen eines mit viel Erfindungsgeist und Hokuspokus ausgepinselten Allerhöchsten agierende – Gemeinde stellt als Zusammenschluss von Menschen, die den religiösen Wahn zur unbedingten Lebensmaxime machen, eine Konkurrenz zum bürgerlichen Staat dar. Zum einen ist sie eine moralisch festgefügte „Parallelgesellschaft“, die nicht nur in der Kirche, sondern auch im praktischen Alltag das Leben der Gläubigen bestimmt. Als Einrichtung, der es um die moralische Hoheit über die Köpfe der Menschen geht, tritt der Glaube denn auch schon mal als organisierte Macht auf, die der herrschenden Staatsgewalt keine Anhänger gönnt. Zum anderen tut der Fundamentalismus, der nun einmal jeder Religion zu eigen ist, weil diese auf der unbedingten Gültigkeit ihrer Erfindungen und der daraus abgeleiteten Glaubens- und Lebensvorschriften beharren, seine Wirkung; zumal sie fest auf der Ideologie bestehen, dass ihre religiösen Moralvorstellungen Grundlagen staatlicher Machtentfaltung sind bzw. zu sein haben. Diese Verkehrung des Verhältnisses von Gewalt und Moral hat denn auch dort, wo Kirchenfürsten in staatlicher Politik Teufelswerk entdecken, aus Konkurrenten um die Moralität des Volkes schon mal Gegner werden lassen.
4. Das Vorhaben des aufgeklärten säkularen Staat, die religiöse Moralkonkurrenz zuzulassen, ihr aber abzuverlangen, dass der Glaube Privatsache zu sein hat, stößt denn auch bei Kirchenoberen auf Einspruch: Ihr Fundamentalismus, aus dem auch in aller Öffentlichkeit kein Hehl gemacht wird – aner-kannte und genehmigte Kirchenfeste, Umzüge, Fastentage etc. -, steht im Widerspruch zum Ansinnen des Staates, dass alle festgefügten Einbildungen über die private Überzeugung hinaus kein Recht beanspruchen dürfen und dass jeder Streit zwischen Glaubensartikel und Bundesgesetzblatt von vornherein zu Gunsten des Letzteren, also zu Gunsten des Rechtsstaats entschieden zu sein hat.
5. Dennoch kommen „moderne Staaten“ nicht auf die Idee, die Gemeinde der Glaubensbrüder- und –schwestern zu verbieten. Aus gutem Grund, wie an der Funktion der christlichen Kirchen hierzulande abzulesen ist: Gläubige Menschen nämlich, denen ihr jeweiliger Allerhöchster – „Dein Wille geschehe!“ – die Notwendigkeit von Opfern, die Demut gegenüber jeder Kreatur, die Willfähigkeit gegenüber der – gottgewollten – Obrigkeit und das Versprechen eines jenseitigen Lohns eingetrichtert hat, solche selbstbewussten Glaubensschafe sind nie und nimmer schlechte Untertanen. Allein schon die gänzlich freiwillige Deutung aller irdischen Erfahrungen im Kapitalismus als Werk und Wille eines Allmächtigen ist gar nicht hoch genug als Beitrag zur gewünschten weltlichen Sittlichkeit zu schätzen. So wird denn auch inzwischen – trotz gelegentlicher Zerwürfnisse etwa über Befreiungstheologie, Kirchenasyl, Abtreibung und die Pille – von den westlichen Staaten die Funktion der christlichen Gemeinden für das politische Gemeinwesen hoch geschätzt.
6. Gewünscht ist die religiöse Sittlichkeit jedoch nur als begleitende Deutung des irdischen Alltag. Die staatsbürgerliche Moral, die es braucht, damit das Volk sich ganz aus freiem Willen heraus all den wenig einträglichen Notwendigkeiten beugt, die der Kapitalismus der Mehrheit abverlangt, beansprucht allemal das Primat: Dass das Privateigentum und sein Schutz ein Segen sind, dass sich Leis-tung lohnt, Misserfolge an mangelnder Leistungsbereitschaft oder Fähigkeiten liegen, ohne Geld niemand an die Dinge seines Bedarfs herankommt etc., das sind Inhalte des falschen Bewusstseins, mit dem der Nachwuchs dann gesellschaftstauglich die Schule zu verlassen hat. Kirchen dürfen ihre Sonderform des falschen Bewusstsein obendrauf setzen. Etwa so: Über Erfolg und Misserfolg entscheidet letztlich ohnehin nur der Höchste, dessen unergründlicher Wille geschehe, im Himmel und auf Erden. Auf Erden gelten die irdischen Herrscher – wie die restlichen Erdenwürmer auch – nur als Auftragnehmer des Allerhöchsten und haben sich als solche zu bewähren. Somit sind alle – die da oben und die unten – gleichermaßen im Dienste des Herrn unterwegs. Und dies, obwohl niemand die unergründlichen Ratschlüsse des Herrn kennt; was aber nichts macht, weil ohnehin kein Lebenszweck im Erdendasein aufgehen kann, vielmehr die Entschädigung für Leid und Unrecht erst im Jenseits wartet. Dieser Trost verschafft dem Gläubigen zu Lebzeiten Befriedigung und sorgt dafür, dass sich bei ihm die selbstbewusste Knechtshaltung einstellt, die der Staat so sehr an den Gemeinden schätzt.
7. Allerdings setzt so etwas die Klärung der Machtfrage zwischen Kirche und Staat voraus. Die Kirche muss ihre Entmachtung, d.h. ihre Degradierung zur Privatsache geschluckt, muss ihre Glaubensartikel im Prinzipiellen mit der staatlich erwünschten Sittlichkeit versöhnt und sich mit relativer Autonomie nebst einigen Privilegien – etwa wie der staatlich eingetriebenen Kirchensteuer – zufrieden gegeben haben. So ist denn auch letztlich jede Religion, die diese Leistung hinbekommt und ihrer Gemeinde als Beitrag zur Stabilisierung der vom Höchsten gewollten Sittlichkeit verklickert, gleich willkommen (Lob der Islam-Moral durch Schäuble: Familienzusammenhalt, Lob des Alters, Respekt vor und Stolz auf Geschichte, Tradition und Kultur).
8. Deswegen geraten die westlichen Demokratien in der Ruf von weltanschaulich neutralen Staaten, wie dies auch das GG nahe legt. Neutral verhält sich der Staat in der Tat zu all jenen Weltanschau-ungsvereinen und Religionen, an deren moralischer Einmischung er nicht nur nichts zu meckern hat, sondern die ihm zupass kommt – sogar Atheismus erlaubt er, besonders wenn der ihm dies mit dem Lob von Toleranz, Meinungs- und Glaubensfreiheit honoriert. So lässt sich auch gut neutral sein; zu-mal die unverdächtig erscheinende Grenze von Neutralität darin gleich eingeschlossen ist. Als staatliche Pflicht gilt es, dort einzugreifen, zu verbieten oder als Sekte zu entlarven, wo eine Weltanschauung den hier gegebenen Pflichtenkanon nicht einfach moralisch überhöhen, sondern mit einer Alternative konfrontieren möchte. (Weshalb übrigens auch Menschen, die mit Religion nichts am Hut haben und die etwas mehr wollen, als die kapitalistisch eingerichtete Welt nur moralisch anständig bis kritisch räsonierend anzuschauen, in Sektenverdacht geraten und Opfer staatlicher Toleranz werden.)
9. Die Debatte über die Einführung von islamischem Religionsunterricht legt von all dem beredtes Zeugnis ab: Natürlich, und das gebietet die Verfassung, soll auch ein islamischer Religionsunterricht keine bloße „Religionskunde“ sein, sondern in „konfessioneller Gebundenheit“ (alle Zitate aus: Deutsche Islam Konferenz, Vorlage für die 3.Plenarsitzung der DIK vom 13.März 2008, S.19ff ) unterrichtet werden; d.h. der Unterricht muss mit den „Grundsätzen der Religionsgemeinschaft übereinstimmen“ und da haben die „Behörden des weltanschaulich neutralen Staates“ keine Eingreifbefugnis. Auch muss die Religionsgemeinschaft selbst nach innen „nicht demokratisch organisiert“ sein – wem fällt da nicht der Papst ein. Aber natürlich kann der Staat es nicht hinnehmen, dass der Inhalt des Unterrichts „die grundlegenden Prinzipien in Frage stellt, auf denen dieser Staat beruht“; weswegen auch dieser Unterricht – dass er in deutscher Sprache abgehalten wird, versteht sich ohnehin von selbst – und die Ausbildung der Lehrkräfte „der staatlichen Schulaufsicht unterliegen“. Einen prinzipiellen Widerspruch zur erlaubten „konfessionellen Gebundenheit“ sollte man darin nicht entdecken; denn eines ist auch klar: Ein gewisses Maß an religiöser Autonomie braucht wie jede Religion auch der Islam mit seinen Institutionen, wenn er glaubwürdig die Reklame für Allah mit der für den demokratischen Kapitalismus verbinden soll. Oder anders gesagt: „Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, Religionsfreiheit, Neutralität oder Parität sind als Grundlagen der staatlichen Ordnung (von der Religionsgemeinschaft) zu akzeptieren, nicht aber als Forderung an die Binnenstruktur und das religiöse Selbstverständnis einer Religionsgemeinschaft“.
10. Aktuell wird daraus jedoch schon ein Widerspruch, denn die hiesigen Schulbehörden haben einer-seits die konfessionelle Autonomie zu garantieren, andererseits aber wissen sie, dass die neue Integrationspolitik ein Stück Antiterrorpolitik ist und den Muslimen „Fundamentalismus“ und „Terrorismus“ austreiben soll, für den sie ja spätestens seit 9/11 an allen westlichen Regierungssitzen weltbekannt sind. So stellen diese und andere Integrationsvorhaben für in- und ausländische Muslime heute – neben Kriegen in Nah-Ost und Antiterrormaßnahmen im Inneren – die 3.Front gegen den Terrorismus dar. Das staatliche Integrationsangebot können die islamischen Institutionen schlecht ablehnen, einfach nur annehmen aber auch nicht. Denn es ist mit Vorleistungen verknüpft, die sie zu erbringen haben, ohne dass sie ihre Erfüllung in der Hand hätten. Sie sollen nämlich in erster Linie ihre „fundamentalistischen“ Glaubensbrüder in der Griff bekommen – was natürlich am besten durch enge Zusammenarbeit mit staatlichen Sicherheitskräften geschieht. Gegen das Risiko eines aus dem Ruder laufenden Glaubens hilft immer noch am besten die Staatsgewalt.