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Krims Antwort auf: Der Staat als Wille und Vorstellung (MPunkt)

5. Mai 2008

Krim hat auf Vallos Forum zu MPunkts zusammenfassender Ausgliederung der allgemeinen Staatsdebatte („Der Staat als Wille und Vorstellung“) aus dem ursprünglichen Faschismus-Thread eine umfassende Erwiderung geschrieben, die ich auch hierhin spiegele:

Ausgangspunkt und Endpunkt der GSP-Theorie ist die Behauptung: Der Staat schafft/konstituiert das Volk per Zwang. (Den Staat gibt es einfach, das ändert sich in dieser Theorie des Mitmachens auch nicht.) Die Leute werden zum Mitmachen gezwungen und stimmen diesem Zwang zu, weswegen ihr Wille nicht der Grund der Herrschaft sein könne. So.
Die erste Schummelei steckt nun in der Kategorie des „Mitmachens“. Darauf verweist Neoprenes Rudersklavenbeispiel. Es enthält zwei entgegengesetzte Willensinhalte, die ganz locker unter die Kategorie des Mitmachens subsumiert werden. Ein Mitmacher ist in dieser Begrifflichkeit der brave Bürger der SPD wählt, für Deutschlands Verantwortung in der Welt ist und dem wirtschaftlichen Erfolg des deutschen Unternehmertums die Daumen drückt genauso, wie der Systemkritiker, der Staat und Kapital abschaffen will und lediglich arbeiten und einkaufen geht, um seine Person zu erhalten. Bei beiden ist auch der Wille irgendwie dabei, also sind in MPunkts Logik beide „Mitmacher“.
Mpunkt gesteht nun (neuerdings) eine „Differenz“ dieser beiden gegensätzlichen Willen zu, meint aber weiterhin, es bestehe auch eine Identität, die ihn dazu berechtigen, beide in die Kategorie „Mitmacher“ einzuordnen. Beide Willen seien nämlich einer Herrschaft unterworfen und die sei eben dadurch gekennzeichnet, dass sie Willen unterordnet. Das Problem ist nun folgendes: Selbst Mpunkt bzw. Peter Decker wollen nicht sagen, dass das Verhältnis von Volk und zugehöriger Herrschaft (bzw. Herrschaft und zugehörigem Volk) ein bloß einseitiges ist, in dem die Herrschaft befiehlt und alle anderen folgen. Deshalb ist für sie „das Mitmachen“ die willensmäßige Ergänzung von unten. In dem sie aber unter dieses Mitmachen sowohl den systemkritischen, wie den entgegengesetzten systemaffirmativen Willen subsumieren, streichen sie die willensmäßige Entsprechung von unten, der Volksbasis, wieder durch. Dieses „Mitmachen“ (gern auch Zustimmen genannt) ist nämlich gar nichts anderes als der staatliche Zwang. Fertig ist der Zirkel. Der Volkswille wurde auf den Herrschaftswillen zurückgeführt.
Das bestätigt MPunkt in Punkt 3, wo er sich gegen den Vorwurf wehrt, seine Diagnose mache Agitation unmöglich. „Vorgeschrieben wird den Untertanen von der Herrschaft nicht ihr Wille, sondern die Bedingungen, mit denen sie mit ihren Willen zu kalkulieren haben.“ Genau so geht Zwang – indem man den Untertanen die Verwirklichungsbedingungen ihres Willens diktiert. Mpunkt will sagen, dass der Staat ja nur die Verwirklichungsbedingungen vorschreibt, den Willen aber unangetastet lässt. (nach MPunkt wird der Wille also nie gezwungen, weil ihm ja „nur“ die Bedingungen vorgeschrieben werden.) Also könne man auch weiterhin agitieren, um den Willen der Leute zu überzeugen. Mein Gegenargument wäre folgendes: Auch in diesem Fall wäre Agitation vergebene Liebesmüh, weil alle nach wie vor „Mitmacher“ bleiben, denen der Staat die Verwirklichungsbedingungen ihres Willens vorschreibt.
So landet MPunkt bei punkt 4) wieder dort wo er angefangen hat, nämlich beim Staat, der jetzt vom omega wieder zum alpha wird und den Leuten die Eigentumsordung aufherrscht. In Punkt 4 wird ansonsten erläutert wie aus dem Willen zum Zurechtkommen mit dem Eigentum der Wille zum bürgerlichen Staat folgt, der das Eigentum garantiert. Widersprüchlicherweise wird das am Ende von Punkt 5 wieder dementiert. „Weil sie eine Instanz vorfinden, welche ihrem Wunsch nach Beschränkung der anderen in ihren Konkurrenzmitteln entspricht, sind sie auch Willens, ihrer eigenen Beschränkung durch diese zuzustimmen.“ Wie wenn ihre Zustimmung zur eigenen Beschränkung davon abhängen würde, dass sie eine Instanz „vorfinden“. Wenn sie sie nicht vorfinden schaffen sie sich eine. Das sieht man doch in jedem Western. Der Revolverheld kriegt einen Sheriffstern angeheftet, damit der das Gesetz durchsetzt, auch wenn sich die Bürger dann daran halten müssen.
„Die haben ja gar keine Gemeinsamkeit, sondern lauter Gegensätze. Und von denen wünscht sich auch keiner eine Instanz, welche ihn gleich mit beschränkt, sondern es geht jeden von denen um eine Beschränkung der anderen.“ Ihr Gegensatz ist ihre Gemeinsamkeit. Das steht sogar so im Staatsbuch. Doch. Die Bürger wünschen sich eine Gewalt, die sie beschränkt, weil es eben eine Instanz sein muss die über den gesellschaftlichen Interessen steht, damit sie in der Lage ist alle gleichermaßen zu beschränken. Man kann’s auch so formulieren: Denen geht es so sehr um die Beschränkung der anderen, dass sie eine Gewalt wollen, die ihren Wunsch bewerkstelligt, indem sie alle Interessen einschließlich der eigenen beschränkt.
Da jetzt in Punkt 5 abermals der Wille als Grund des Staates eliminiert wurde, entsteht jetzt in Punkt 6 erneut die Frage: Warum machen sie mit? (Dass sie ihn als Eigentümer brauchen, wurde ja eben auf ziemlich widersprüchliche Weise bestritten, indem man zuerst sagt die Betätigung als Eigentümer sei der Übergang zum Staat und in den nächsten Sätzen, dieselbe Ausage wieder leugnet) Ein Wille zum Mitmachen (Staat) kann Mpunkt aber auch jetzt weit und breit nicht ausmachen: „Schon vor der Prüfung, was es mit denen (den Verhältnissen) auf sich hat und ob die für einen taugen, steht also schon das Urteil fest, dass sie es zu tun hätten. (Die richten also ihren Willen aufs Mitmachen, ohne sich überhaupt ernsthaft zu fragen, ob sie denn Mitmachen wollen.)“ Wie soll denn das gehen? – den Willen aufs Mitmachen zu richten ohne zu wollen. Der Unterschied kann wohl kaum im „ernsthaft“ liegen. Zwei gleiche Wörter für wollen (den Willen auf etwas richten und wollen), die sich aber einander ausschließen sollen. Eine Prüfung wird wohl auch stattgefunden haben, bloß ob objektive Maßstäbe zu Grunde lagen, würde ich bezweifeln, wenn Affirmation rauskommt.
Mpunkt war bis jetzt damit beschäftigt, zurückzuweisen, dass es einen Willen zum Mitmachen (Staat, Volk, Herrschaft) gebe. (Zuletzt wurde der Wille bestritten mit dem Argument, dass sie nur ihren Willen aufs Mitmachen richten, ohne zu wollen. Willen ohne Wollen.) Das hat nun den Haken, dass weiterhin ungeklärt bleibt, was eigentlich ein Volk ist. Mpunkt bemerkt nun, dass der Wille zum Volk nicht dekretiert werden kann, anerkennt also, dass jeder, der sich zu einem Volk rechnet diesen Gedanken selbst fassen muss. Der Grund dafür, dass die Leuten zu einem Volk gehören wollen, liege in einer Bedingung begründet. Die Durchsetzung der Nation ist die Bedingung des Wohl des Einzelnen. In Punkt 8 breitet MPunkt nun die falschen Übergänge der Bürger aus, die ihre Abhängigkeit als Mittel nehmen. Für den Fortgang seiner Gedanken seiner Gedanken spielt dieser Punkt aber keine Rolle. Der Witz ist, dass er in einem großem Laberschwall (Punkt 8,9,10) erzählt, dass eine Bedingung kein Grund ist. Also: Kaum hat hat Mpunkt einen Grund für’s Volksein ausgemacht (die Abhängigkeit der Leute von der Durchsetzung der Nation) rudert er wieder zurück und sagt, bätschebätsch, bloß eine Bedingung. Das hat natürlich den Nachteil, dass Mpunkt nun eben auch keinen Grund für den Willen zum Volk angeben kann. Das stört ihn aber nicht, weil er den nämlich schon kennt. Das ist der Staat, der immer wie ein Deus ex Machina aus dem Nirwana erscheint, wenn Mpunkt die Gründe ausgehen.
Natürlich ist es Humbug, dass wir bloß eine Bedingung oder eine negative Abhängigkeit als Grund für den Willen zum Volk angeben könnten. Der Grund wird in diesem Forum praktisch in jedem zweiten Beitrag genannt und es ist nur der interessierten Ignoranz von Mpunkt zuzuschreiben, dass er verbreitet, wir könnten keinen positiven Grund angeben. Der positive Grund besteht darin, dass die Volksangehörigen gemeinsam mit anderen, als Volk eben, ausschließlich über die Quellen von Reichtum bzw. ausschließlich über die Voraussetzungen der Reichtumsproduktion verfügen wollen (was konkret Reichtumsquellen sind, hängt von der Produktionsweise ab) – dazu brauchen die Volksmitglieder eine Gewalt, die diesen Anspruch in Konkurrenz zu anderen Nationen durchsetzt. Um eine Gewalt dieser Größenordnung auf die Beine zu stellen, müssen sie sich zum Volk zusammenschließen, eine Herrschaft errichten, die das Volk wiederum unabhängig vom Einzelwillen als Ressource behandelt – aus dem Volk also die Reichtumsmittel herausholt, die für die Völkerkonkurrenz notwendig sind. Das erklärt auch die ganzen albernen Hinweise der GSP-Genossen auf die Maßnahmen des Staates, mit denen er die Individuen für diesen Zweck zwangsdienstverpflichtet.
Das Interesse, das die Erstellung des Thesenpapiers geleitet hat, liegt auf der Hand. Ein Grund für den Zusammenschluss zum Volk und zum Staat soll geleugnet werden, weil laut GSP-Dogma Volk ein Erfindung des Staates ist. Bildlich gesprochen: Sobald Land in Sicht ist, ändert Mpunkt zum Schein die Richtung. Kommt er dann näher, behauptet er, das Land habe sich als gefährliche Klippe erwiesen und rudert wieder zurück, obwohl ein komfortabler Sandstrand zum Anlanden zur Verfügung steht. Die begrifflichen Klippen erscheinen in seiner Wahrnehmung aber bloß wegen dem Dreck auf seiner GSP-Brille, den er sich auch noch selbst kunstvoll oder weniger kunstvoll arrangiert, damit es aussieht wie eine Gefahr.
Ich rekapituliere nochmal: 1. Das weitaus kunstvollste Begriffsarrangement besteht in der Kategorie des „Mitmachens“, die sowohl den systemkritischen, als auch den affirmative Willen enthält. Damit ist der Volkswille als Entsprechung des Herrschaftwillens, wieder in den Herrschaftswillen aufgelöst. Denn „Mitmachen“ müssen wir ja alle. 2. (gar nicht kunstvoll) Einem Staat kann man nur zustimmen, wenn man ihn vorfindet. – Gegenargument: Wenn sie keinen haben suchen sie sich ein Volk, mit dem sie einen Staat durchsetzen. 3. Eigentümer haben keine Gemeinsamkeit, sondern bloß Gegensätze. – Da hilft ein Blick ins Staatsbuch, um rauszufinden, dass ihre Gemeinsamkeit im Gegensatz besteht. 4. (ganz plump blöd) Die Leute wollen gar nicht mitmachen, sondern richten nur ihren Willen aufs Mitmachen. 5. Zu guter Letzt behauptet Mpunkt, wir wüssten keinen Grund für den Willen zum Volk, sondern bloß eine Bedingung. Dieser Einfall ist seiner interessierten Ignoranz zu verdanken.
P.S.: Auf die Phantastereien unter Punkt 12 gehe ich nicht ein.

Kategorien(1) MG + GSP Tags:
  1. star wars
    6. Mai 2008, 19:47 | #1

    Neoprene empört sich darüber, dass ich sage, dass beim Mitmachen immer auch ein darauf gerichteter Wille dazu gehört, weswegen der Wille dazu dem Mitmachen nichts hinzufügen würde. Wenn also das Mitmachen nicht der Grund des Staates ist, dann kann es auch das willige Mitmachen nicht sein, eben weil der Wille zum Mitmachen schon dazu gehört.

    Der „Wille“ wozu eigentlich?
    Es ist ein vertracktes, aber durchaus durchschaubares, Spiel mit Worten. Statt über einen Erklärungsgegenstand namens „Mitmachen“ Auskunft zu erhalten, was das ist, bekommen wir eine Auskunft über den „schöpferischen Geist“ dieser Begriffsbildung. Die Begriffsbildung des „Mitmachens“ reproduziert und entwickelt sich selbstreferentiell, nach Maßgabe des „sich selbst setzenden Geistes“. Seinem Willen, den Staat als Grund und Ursprung alles bösen „Mitmachens“ brandmarken zu dürfen.
    Der Begriff des „Mitmachen“ ist ein philosophisches Konstrukt. Das „Mitmachen“ dient an der Stelle als Rechtfertigungstitel. MPunkt bezieht sich auf einen vom Himmel gefallenen „Staat“. MPunkt setzt, Mittels Definitionsmacht, den „Staat“ einfach voraus.
    Der konkrete Inhalt dieses ominösen „Mitmachens“, der Inhalt des „Willens“, wird durchgestrichen. Was übrig bleibt ist eine von MPunkt ausgedachte Pose des „Mitmachens“ der Privateigentümer. MPunkt will nicht über den Willen (der Privateigentümer), sondern über den „Staat“, schreiben. Es ist eine willkürliche Setzung seiner weiteren Begriffsbildung.

    Vorgeschrieben wird den Untertanen von der Herrschaft nicht ihr Wille, sondern die Bedingungen, mit denen sie mit ihren Willen zu kalkulieren haben.

    Fragt sich bloß, welche Bedingungen? Wie kommen „Bedingungen“ zustande? Die fallen wohl, zusammen mit der bürgerlichen Staatsgewalt, vom Himmel auf die Erde herab.
    Aus MPunkts Perspektive kalkulieren Privateigentümer, über die Betätigung ihres Privateigentums (als Kapitalisten, als abhängig Beschäftigte, als Steuerzahler, als Patrioten usf..). Privateigentümer würden gern das Privateigentum abschaffen wollen. Sie werden allerdings vom Staat dazu gezwungen, eine Gegenkalkulation aufzumachen. Sie müssen ihre eigentliche Kalkulationsweise des geschädigten Interesses, den herrschenden Bedingungen anpassen, oder sie müssten sich mit der Staatsgewalt anlegen. Das eigentliche Subjekt dieser Theorie ist nicht der Wille der Privateigentümer, sein Inhalt. Sondern eine ihm vorausgesetzte, dahinterstehende Kalkulationsweise der Privateigentümer und geschädigten Bürger. MPunkts kalkulierende Privateigentümer und geschädigte Bürger entspricht dem rationalistischen Menschenbild eines Nutzenmaximierers.
    Die Kalkulationsweise der „Willen“ der Privateigentümer ist Bestandteil und Voraussetzung MPunkts Ideologie/Theorie des eigentlichen Interesses/bzw. des geschädigten Interesses) . Die Kalkulationsweise der Privateigentümer ist in Wirklichkeit MPunkts theoretisches Produkt. Die „Kalkulation/die Kalkulationsweise“ des Privateigentümers und Bürgers ist eine von MPunkt hergestellte, künstlich beseelte, Begriffsabstraktion. Sinn und Zweck dieses Anliegens ist die Rechtfertigung des politischen Theorie des eigentlichen Interesses/bzw. des geschädigten Interesses ( GegenStandpunkt).
    Umgekehrt, ist es sinnvoll MPunkts „Mitmachen“ aus dem Willeninhalt der Privateigentümer selbst abzuleiten, statt eine Theorie des „eigentlichen Interesses“ zu konstruieren.
    Der Willensinhalt der Privateigentümer ist nicht immer derselbe, bloß weil „Herrschaft“ stattfindet. Der Wille eines Aktionären, bzw. eines Kapitalisten und Managers, ist qualitativ nicht der selbige Wille, wie der Wille eines Lohnarbeiters. Der eine, der Kapitalist, verfügt über das Interesse möglichst sein Kapital zu vermehren. Der Willensinhalt des Kapitalisten lässt sich dementsprechend dahingehend zusammenfassen, dass er Kapital- bzw. Geldvermehrung betreibt. Die Kalkulationsweise dieser Betriebsrechnung entspricht, dementsprechend, diesem vorgefassten Zweck: der Kapital- und Geldvermehrung. Die Verfügungsgewalt der bürgerlichen Staatsgewalt kann eine zweckbezogene Betriebsrechnung, wie die des Kapitals, nicht „vorschreiben“. Die zweckbezogene Betriebsrechnung des Kapitals folgt ihre spezifischen, zweckbezogenen ökonomischen Gesetzen der Akkumulation, und der kapitalistischen Konkurrenz.
    Der Lohnarbeiter wiederum, mehr oder weniger ein Anhängsel des Kapitals, ist doppelt frei. Er ist frei von Produktionsmittel, und frei über die Verfügung seiner eigenen Arbeitskraft. Da er über die Mittel seiner eigenen Reproduktion nicht verfügt, also Produktionsmittel, ist er darauf verwiesen seine Arbeitskraft als Ware auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Wenn möglich, zu verkaufen. Der Lohnarbeiter verkauft seine Arbeitskraft den Kapitalisten, da der bereits über Produktionsmittel verfügt. Der Kapitalist verfügt dann dementsprechend, als Käufer der Ware Arbeitskraft, über den Gebrauchswert der Ware Arbeitskraft. Der Lohnarbeiter erhält im Gegenzug vom Kapitalisten den Tauschwert der Arbeitskraft, in Form von Lohn, entgolten. Der Kapitalist will und muss darauf bedacht sein die Ware Arbeitskraft möglichst ausgiebig, sowie kostengünstig, auszubeuten. Der Zweck des Kapitals verwirklicht sich über die Auspressung der Arbeitskraft von möglichst viel Mehrwert. Der Lohnarbeiter ist darauf verwiesen, die Reproduktionsfähigkeit seiner Ware Arbeitskraft, über möglichst hohe Lohnabschlüsse, möglichst zu erhalten. Er kann, innerhalb des Zweck des Kapitals, und über das Lohnarbeitsverhältnis, keinen anderen Zweck, als den vorherrschenden Zweck des Kapitals, durchsetzen. Z.B einen Zweck der Produktion namens Bedürfnisbefriedigung. Das was er kriegt muss er sich, innerhalb der Grenzen des vorherrschenden Zwecks, entweder gegen das Kapital erkämpfen (z.B. über Gründung von, und Organisierung in Gewerkschaften),oder er nimmt es, als Privateigentümer und Konkurrenzsubjekt, anderen Bürgern, legal über den Rechtsweg, weg.
    Als Arbeitskraftbesitzer ist der Lohnarbeiter darüber hinaus also Privateigentümer. Gegen andere Privateigentümern seiner Sorte konkurriert er über die exklusive Verfügung sachlicher, sowie geistiger, Reichtumsquellen aller Art (über Zugangsmöglichkeiten zum Bildungs- und Arbeitsmarkt, als Steuerzahler, Sozialleistungsbezieher, Konsument, usf..). Auf Grundlage dieses Willens, gegen andere Privateigentümer konkurrieren zu wollen, benötigen sie alle gemeinsam eine, sich sowohl gegen die einzelnen Privatinteressen gerichtete, als auch die eigenen Privatinteressen beschränkende, (damit sie auf der Grundlage das Privateigentum betätigt werden darf) Gewalt. Diese, gegen ALLE Privatinteressen sich verselbständigte Gewalt, die Staatsgewalt, schützt, überwacht, und wenn nötig, setzt den Konkurrenzmechanismus gegen Störenfriede aller Art, durch.
    Auch aus der Perspektive der Kapital- und Geldbesitzer, ist der Ruf nach einer, gegen die Privatinteressen der Lohnarbeiter und kapitalistische Konkurrenten, verselbständigten Gewalt, die das eigene Interesse gleichzeitig beschränkt, sowie überhaupt deswegen auf dieser Grundlage, zum Zuge kommt( z.B. Freiheitsrechte, Schutz des Privateigentums, Wettbewerbsrecht, Patentrecht usw.), notwendig.

  2. star wars
    6. Mai 2008, 19:47 | #2

    Neoprene empört sich darüber, dass ich sage, dass beim Mitmachen immer auch ein darauf gerichteter Wille dazu gehört, weswegen der Wille dazu dem Mitmachen nichts hinzufügen würde. Wenn also das Mitmachen nicht der Grund des Staates ist, dann kann es auch das willige Mitmachen nicht sein, eben weil der Wille zum Mitmachen schon dazu gehört.

    Der „Wille“ wozu eigentlich?
    Es ist ein vertracktes, aber durchaus durchschaubares, Spiel mit Worten. Statt über einen Erklärungsgegenstand namens „Mitmachen“ Auskunft zu erhalten, was das ist, bekommen wir eine Auskunft über den „schöpferischen Geist“ dieser Begriffsbildung. Die Begriffsbildung des „Mitmachens“ reproduziert und entwickelt sich selbstreferentiell, nach Maßgabe des „sich selbst setzenden Geistes“. Seinem Willen, den Staat als Grund und Ursprung alles bösen „Mitmachens“ brandmarken zu dürfen.
    Der Begriff des „Mitmachen“ ist ein philosophisches Konstrukt. Das „Mitmachen“ dient an der Stelle als Rechtfertigungstitel. MPunkt bezieht sich auf einen vom Himmel gefallenen „Staat“. MPunkt setzt, Mittels Definitionsmacht, den „Staat“ einfach voraus.
    Der konkrete Inhalt dieses ominösen „Mitmachens“, der Inhalt des „Willens“, wird durchgestrichen. Was übrig bleibt ist eine von MPunkt ausgedachte Pose des „Mitmachens“ der Privateigentümer. MPunkt will nicht über den Willen (der Privateigentümer), sondern über den „Staat“, schreiben. Es ist eine willkürliche Setzung seiner weiteren Begriffsbildung.

    Vorgeschrieben wird den Untertanen von der Herrschaft nicht ihr Wille, sondern die Bedingungen, mit denen sie mit ihren Willen zu kalkulieren haben.

    Fragt sich bloß, welche Bedingungen? Wie kommen „Bedingungen“ zustande? Die fallen wohl, zusammen mit der bürgerlichen Staatsgewalt, vom Himmel auf die Erde herab.
    Aus MPunkts Perspektive kalkulieren Privateigentümer, über die Betätigung ihres Privateigentums (als Kapitalisten, als abhängig Beschäftigte, als Steuerzahler, als Patrioten usf..). Privateigentümer würden gern das Privateigentum abschaffen wollen. Sie werden allerdings vom Staat dazu gezwungen, eine Gegenkalkulation aufzumachen. Sie müssen ihre eigentliche Kalkulationsweise des geschädigten Interesses, den herrschenden Bedingungen anpassen, oder sie müssten sich mit der Staatsgewalt anlegen. Das eigentliche Subjekt dieser Theorie ist nicht der Wille der Privateigentümer, sein Inhalt. Sondern eine ihm vorausgesetzte, dahinterstehende Kalkulationsweise der Privateigentümer und geschädigten Bürger. MPunkts kalkulierende Privateigentümer und geschädigte Bürger entspricht dem rationalistischen Menschenbild eines Nutzenmaximierers.
    Die Kalkulationsweise der „Willen“ der Privateigentümer ist Bestandteil und Voraussetzung MPunkts Ideologie/Theorie des eigentlichen Interesses/bzw. des geschädigten Interesses) . Die Kalkulationsweise der Privateigentümer ist in Wirklichkeit MPunkts theoretisches Produkt. Die „Kalkulation/die Kalkulationsweise“ des Privateigentümers und Bürgers ist eine von MPunkt hergestellte, künstlich beseelte, Begriffsabstraktion. Sinn und Zweck dieses Anliegens ist die Rechtfertigung des politischen Theorie des eigentlichen Interesses/bzw. des geschädigten Interesses ( GegenStandpunkt).
    Umgekehrt, ist es sinnvoll MPunkts „Mitmachen“ aus dem Willeninhalt der Privateigentümer selbst abzuleiten, statt eine Theorie des „eigentlichen Interesses“ zu konstruieren.
    Der Willensinhalt der Privateigentümer ist nicht immer derselbe, bloß weil „Herrschaft“ stattfindet. Der Wille eines Aktionären, bzw. eines Kapitalisten und Managers, ist qualitativ nicht der selbige Wille, wie der Wille eines Lohnarbeiters. Der eine, der Kapitalist, verfügt über das Interesse möglichst sein Kapital zu vermehren. Der Willensinhalt des Kapitalisten lässt sich dementsprechend dahingehend zusammenfassen, dass er Kapital- bzw. Geldvermehrung betreibt. Die Kalkulationsweise dieser Betriebsrechnung entspricht, dementsprechend, diesem vorgefassten Zweck: der Kapital- und Geldvermehrung. Die Verfügungsgewalt der bürgerlichen Staatsgewalt kann eine zweckbezogene Betriebsrechnung, wie die des Kapitals, nicht „vorschreiben“. Die zweckbezogene Betriebsrechnung des Kapitals folgt ihre spezifischen, zweckbezogenen ökonomischen Gesetzen der Akkumulation, und der kapitalistischen Konkurrenz.
    Der Lohnarbeiter wiederum, mehr oder weniger ein Anhängsel des Kapitals, ist doppelt frei. Er ist frei von Produktionsmittel, und frei über die Verfügung seiner eigenen Arbeitskraft. Da er über die Mittel seiner eigenen Reproduktion nicht verfügt, also Produktionsmittel, ist er darauf verwiesen seine Arbeitskraft als Ware auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Wenn möglich, zu verkaufen. Der Lohnarbeiter verkauft seine Arbeitskraft den Kapitalisten, da der bereits über Produktionsmittel verfügt. Der Kapitalist verfügt dann dementsprechend, als Käufer der Ware Arbeitskraft, über den Gebrauchswert der Ware Arbeitskraft. Der Lohnarbeiter erhält im Gegenzug vom Kapitalisten den Tauschwert der Arbeitskraft, in Form von Lohn, entgolten. Der Kapitalist will und muss darauf bedacht sein die Ware Arbeitskraft möglichst ausgiebig, sowie kostengünstig, auszubeuten. Der Zweck des Kapitals verwirklicht sich über die Auspressung der Arbeitskraft von möglichst viel Mehrwert. Der Lohnarbeiter ist darauf verwiesen, die Reproduktionsfähigkeit seiner Ware Arbeitskraft, über möglichst hohe Lohnabschlüsse, möglichst zu erhalten. Er kann, innerhalb des Zweck des Kapitals, und über das Lohnarbeitsverhältnis, keinen anderen Zweck, als den vorherrschenden Zweck des Kapitals, durchsetzen. Z.B einen Zweck der Produktion namens Bedürfnisbefriedigung. Das was er kriegt muss er sich, innerhalb der Grenzen des vorherrschenden Zwecks, entweder gegen das Kapital erkämpfen (z.B. über Gründung von, und Organisierung in Gewerkschaften),oder er nimmt es, als Privateigentümer und Konkurrenzsubjekt, anderen Bürgern, legal über den Rechtsweg, weg.
    Als Arbeitskraftbesitzer ist der Lohnarbeiter darüber hinaus also Privateigentümer. Gegen andere Privateigentümern seiner Sorte konkurriert er über die exklusive Verfügung sachlicher, sowie geistiger, Reichtumsquellen aller Art (über Zugangsmöglichkeiten zum Bildungs- und Arbeitsmarkt, als Steuerzahler, Sozialleistungsbezieher, Konsument, usf..). Auf Grundlage dieses Willens, gegen andere Privateigentümer konkurrieren zu wollen, benötigen sie alle gemeinsam eine, sich sowohl gegen die einzelnen Privatinteressen gerichtete, als auch die eigenen Privatinteressen beschränkende, (damit sie auf der Grundlage das Privateigentum betätigt werden darf) Gewalt. Diese, gegen ALLE Privatinteressen sich verselbständigte Gewalt, die Staatsgewalt, schützt, überwacht, und wenn nötig, setzt den Konkurrenzmechanismus gegen Störenfriede aller Art, durch.
    Auch aus der Perspektive der Kapital- und Geldbesitzer, ist der Ruf nach einer, gegen die Privatinteressen der Lohnarbeiter und kapitalistische Konkurrenten, verselbständigten Gewalt, die das eigene Interesse gleichzeitig beschränkt, sowie überhaupt deswegen auf dieser Grundlage, zum Zuge kommt( z.B. Freiheitsrechte, Schutz des Privateigentums, Wettbewerbsrecht, Patentrecht usw.), notwendig.

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