Freerk Huisken: Was hat das Waffenrecht mit Amokläufen zu tun?
Freerk Huisken hat in seiner Gegenrede 26 Stellung genommen zu Amokläufen und dem Recht auf private Bewaffnung, das es zumindest in den USA einerseits als Verfassungsgrundsatz gibt, das andererseits aber seit Jahrzehnten von Staats wegen eingeschränkt werden soll und wurde, damit man auch dort einem Übergang näherkommt zu einem wirklichen Gewaltmonopol der Staatsmacht, wie es das in Deutschland seit eh und je gibt.
Er schreibt hier zur deutschen Politik:
„ … der bayrische Innenminister (SZ, 23.1.13). Er und seine Kollegen in den deutschen Landen und im Bund stehen nämlich ganz unabhängig von solchen Schulmassakern dem Waffenbesitz von Zivilisten generell sehr skeptisch gegenüber. Als Inhaber und oberste Vertreter eines staatlichen Gewaltmonopols wollen sie die erste und letzte Aufsicht über alles Gerät haben, mit dem von unbefugten Privatpersonen dieser in staatlichen Händen monopolisierten Gewalt Konkurrenz gemacht werden könnte: Sei es von Menschen, die mit der Waffe einen Eifersuchtsmord begehen, die angebliche Kinderverführer lynchen und damit das Recht in die eigenen Hände nehmen, oder die sich mit Waffengewalt Zugang zu Banktresoren verschaffen, weil ihnen diese Form von Geldbeschaffung weniger mühselig und riskant erscheint als unterbezahlte Lohnarbeit; sei es von welchen, die aus dem Untergrund heraus Ausländer abschießen oder Waffenlager anlegen, um gut gerüstet einen Aufstand gegen die herrschende Staatsmacht zuversuchen – wie das in gar nicht so fernen Weltgegenden an der Tagesordnung ist.“
Wie immer bei GSPlern fällt hier auf, daß ein wichtiger Kreis „unbefugter Privatpersonen“ erst mal nicht mal der Rede wert ist, nämlich die organisierte Arbeiterbewegung, die Linke und unterdrückte Minderheiten, wie z.B. die Schwarzen in den USA. Umso mehr hat es mich dann erstaunt, daß Freerk Huisken im folgenden dann doch ein klein wenig auf diesen zumindest für Revolutionäre ja alles andere als unwesentlichen Punkt eingegangen ist:
„In der Tat sind es die Gegensätze, die in der staatlich eingerichteten und bewachten friedlichen Marktwirtschaft immer wieder „Unfrieden“ stiften. Die sind mal materiell begründet: Jede Eigentumsübertretung durch Privatpersonen, die kein Eigentum als Geldquelle einsetzen können und deswegen vom hierzulande produzierten Reichtum ausgeschlossen sind, ist ein Bruch des Grundprinzips der herrschenden Wirtschaftsordnung und muss im Keim erstickt werden; mal sind es die psychologischen Konsequenzen der Konkurrenzgesellschaft, die innerhalb des Privatlebens der Bürger zu Gewalttätigkeiten aller Art führen und auch für „Jugendgewalt“ verantwortlich sind; mal ist es der organisierte Widerstand gegen „undeutsche Elemente“, mit dem enttäuschte braune Nationalisten wie der NSU sich mordend bemerkbar machen; und mal ist es der Widerstand gegen das ganze System, zu dem zuletzt die RAF angetreten ist. All dies hat dem Staat eines deutlich gemacht: Trotz des mit allen demokratischen Mitteln wie Gesetzeszwang und erlaubter konstruktiver Kritik hergestellten freiwilligen Gehorsams der Mehrheit des Staatsvolks muss er auf es acht gegeben werden. Denn Gründe für Protest, Widerstand und unerlaubte Gegenwehr schaffen die Regierungen in jeder Legislaturperiode genug. Und das wissen sie auch. Deswegen ist jede Verschärfung des Waffenrechts nichts als eine weitere Absicherung seines Gewaltmonopols und damit der politischen und ökonomischen Zwecke, für die es eingerichtet ist.“
Oder anders formuliert, man muß nun wirklich kein Neo-RAFler sein, um als Linker was gegen das Gewaltmonopol des bürgerlichen Staates zu haben. Das was ich zu diesem Thema von GSPler gehört habe, konnte ich jedenfalls häufig nur schwer vom „gewaltfreien“ Gejammer von hiesigen liberalen Staatsfans unterscheiden.
Ich hatte vor einer Weile zum Thema schon mal einen Hinweis gemacht „Was bedeuten Waffen in „Privat“-Hand?“